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Laurenburg/Geilnau

Klage gegen Lückenschluss abgewiesen: Richter geben grünes Licht für Radwegbau

Von Andreas Galonska
In Laurenburg geht es für Radler nicht weiter. Wer von hier nach Diez will, muss den steilen Umweg über den Berg nehmen. Nach den Planungen des Landesbetriebs Mobilität soll die Route künftig an der Lahn entlangführen.  Foto: Markus Eschenauer
In Laurenburg geht es für Radler nicht weiter. Wer von hier nach Diez will, muss den steilen Umweg über den Berg nehmen. Nach den Planungen des Landesbetriebs Mobilität soll die Route künftig an der Lahn entlangführen. Foto: Markus Eschenauer

Die Lücke im Lahntal-Radweg zwischen Laurenburg und Geilnau kann geschlossen werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Koblenz, das die Klage des Vereins „Pollichia – Verein für Naturforschung“ abgewiesen hat. Die Planfeststellung, die eine Überquerung der Lahn mit zwei Brücken beinhaltet, sei „rechtmäßig“, teilt das Gericht nun, rund zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung, mit.

Lesezeit: 2 Minuten
1 Zum Hintergrund: Im Radweg entlang der Lahn gibt es eine etwa 7,7 Kilometer lange Lücke, diese soll geschlossen werden. Denn da in Laurenburg und Geilnau Ende ist, müssen Radfahrer einen Umweg über Kreisstraßen nehmen und dabei einen erheblichen Höhenunterschied bewältigen. Die Route soll künftig im Tal entlang der Lahn ...
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Klage zulässig, aber unbegründet

Im Prozess am Verwaltungsgericht Koblenz ging es nicht nur um den Lückenschluss des Lahntal-Radwegs und die vorliegende Planfeststellung, sondern auch darum, ob die Klage dagegen überhaupt zulässig ist. Denn ursprünglich hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) gegen die Planfeststellung zum Lahntal-Radweg geklagt, dann aber formal einen Rückzieher gemacht.

Der Verein „Pollichia – Verein für Naturforschung“ sprang ein – vor Gericht von Michael Albrecht aus Diez vertreten, der Mitglied bei Pollichia und gleichzeitig auch Kreisgruppenvorsitzender des BUND Rhein-Lahn ist. Im Verwaltungsverfahren hat Pollichia keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben, im Klageverfahren sich dann die Einwände anderer Naturschutzverbände aus dem Verwaltungsverfahren zu eigen gemacht, schreibt das Gericht. Das beklagte Land hielt die Klage bereits für unzulässig, weil die Erhebung der Klage gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße und damit rechtsmissbräuchlich sei. Denn der Kläger habe erst im Verwaltungsprozess erstmals seine Einwendungen geltend gemacht. Zudem spreche einiges dafür, dass die Klageerhebung ganz maßgeblich durch die Rücknahme der ebenfalls gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klage des BUND veranlasst worden sei.

Die Kammer hielt die Klage des Vereins zwar für zulässig, wies sie aber als unbegründet ab. Ein Missbrauch des Klagerechts könne auch nicht aus einem Zusammenhang der Klageerhebung mit der Rücknahme der Klage des BUND hergeleitet werden.

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