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Limburg

Kinderpornoplattform „Elysium“: Hohe Haftstrafen verhängt

Die Angeklagten verbergen vor der Urteilsverkündung ihre Gesichter. Wegen ihrer Führungsrolle bei der riesigen Kinderpornografieplattform „Elysium“ hat das Landgericht Limburg vier Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.  Foto: Thomas Frey/dpa
Die Angeklagten verbergen vor der Urteilsverkündung ihre Gesichter. Wegen ihrer Führungsrolle bei der riesigen Kinderpornografieplattform „Elysium“ hat das Landgericht Limburg vier Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Foto: Thomas Frey/dpa

Die Darknet-Plattform „Elysium“ hatte mehr als 111.000 Nutzerkonten weltweit. Für die Ermittler war es eine Überraschung, ihre Zentrale mitten in der deutschen Provinz aufzuspüren. Nun sind vier Männer deswegen verurteilt worden.

Lesezeit: 2 Minuten
Auf der Suche nach den Betreibern der Kinderpornografieplattform werden die Ermittler ausgerechnet in einer Werkstatt mitten in Hessen fündig. Dort steht der Server für das im abgeschirmten Darknet betriebene Portal, das eine weltweite Reichweite und mehr als 111 000 Nutzerkonten hatte. Nicht nur diese Dimension und der Standort machen den ...
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So wird Kinderpornografie bestraft

Wer Kinderpornos verbreitet, dem drohen Haftstrafen. Die Details regelt der Paragraf 184 b des Strafgesetzbuches. Demnach wird unter anderem mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft, „wer eine kinderpornografische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht“.

Gehen Täter als Bande vor, dann können Haftstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren verhängt werden. Kinderpornos sind für den Gesetzgeber Schriften wie Bilder oder Videos, die sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind von unter 14 Jahren zeigen. Darunter fallen auch Aufnahmen eines nackten oder nur teilweise bekleideten Kindes „in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“. Außerdem gehört dazu die „sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“.
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