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Weinbach

Jagdhund erschossen: Keine Konsequenzen vor Gericht

Der Fall des bei einer Drückjagd in Blessenbach getöteten Jagdhundes hat für den Jäger, der das Tier erschossen hat, keine Konsequenzen. Zumindest nicht vor Gericht.

Lesezeit: 2 Minuten
Als sich Jäger und Jagdteilnehmer Anfang Dezember nach einer Drückjagd im Weinbacher Ortsteil Blessenbach trennten, hatten sie zwar 19 Wildsauen geschossen, allerdings wurde ein Jagdhund vermisst. Was mit dem Tier geschehen war, war zu diesem Zeitpunkt unklar. Auch das GPS-Halsband, das genau für diese Fälle gedacht ist und ein Signal ...
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Das sagen die Jäger

„Wir sind unglaublich empört darüber, dass so etwas überhaupt auf der Jagd passiert, sagt Klaus Pfeiffer, Vorsitzender der Jägervereinigung Oberlahn. Er selbst war bei der Jagd in Blessenbach dabei und betont, dass die Jagd vom Jagdpächter tadellos vorbereitet und ausgeführt worden sei. Die Mitglieder der Jägervereinigung würden konsequent an Fortbildungen zu Sicherheitsmaßnahmen teilnehmen.

Gleich zwei Schießobmänner würden dafür sorgen, dass die Jäger regelmäßig auf Schießständen trainieren, um einen einwandfreien Umgang mit der Waffe zu garantieren. Seit Jahren müssten Jäger auch nachweisen, dass sie regelmäßig Schießübungen absolvieren. Die Zuverlässigkeit, eine Waffe zu tragen und zu bedienen, stehe an erster Stelle. Passieren könne auf einer Jagd immer etwas, sagt Pfeiffer. „Wir erwarten von der zuständigen Behörde, dass sie den Vorfall prüft und die entsprechenden Konsequenzen mit gebotener Härte zieht“, schildert Pfeiffer seine Erwartungen zum weiteren Verlauf. Für das Verhalten des Schützen, der die Möglichkeit gehabt hätte, seinen Fehler einzuräumen, hat Pfeiffer kein Verständnis und zitiert eine Jagdweisheit: „Das ist des Jägers höchst Gebot, was er nicht erkennt, schießt er nicht tot.“
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