Impfpflicht im Gesundheitssektor: Bislang kein Verbot auf Beschäftigung in Limburg-Weilburg
Von Mika Beuster
Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz bietet am Standort Koblenz, Mainzer Straße 60a, jeden ersten Donnerstag im Monat eine öffentliche, kostenfreie Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln für Kinder ab dem zwölften Lebensmonat und Erwachsene an.Foto: Sina Schuldt/dpa
Seit dem 15. März ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch im Landkreis Limburg-Weilburg in Kraft: In medizinischen und pflegerischen Berufen müssen die Beschäftigten eine Corona-Impfung oder Genesung nachweisen. Allerdings ist damit bald Schluss: Zum Jahresende soll die Regelung auslaufen, so das Bundesgesundheitsministerium. Zeit für eine Bilanz: Wie hat sich die Impfpflicht im Landkreis ausgewirkt – und gab es Verstöße?
Lesezeit: 2 Minuten
Die Pflicht zum Nachweis eines Impfschutzes oder einer Infektion galt in medizinischen und pflegerischen Berufen. Die Impfpflicht soll dem Schutz der betreuten Menschen dienen, den Alten, Kranken und Pflegebedürftigen, den sogenannten vulnerablen Gruppen. Sie gelten als besonders gefährdet durch Corona-Infektionen. Bis Ende September mussten so zwei Impfungen, seit Oktober drei ...
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