Impfauskunftspflicht bleibt umstritten: So blicken Arbeitgeber im Kreis Limburg-Weilburg auf die Ausweitung
Von Sebastian Reh
Das Personal von Kliniken, Pflegeheimen, Kitas oder auch von Schulen muss bei Nachfrage des Arbeitgebers offenlegen, ob es geimpft ist.Foto: Sebastian Reh
Sind Sie geimpft? Diese Frage müssen Beschäftigte in Kliniken ihrem Arbeitgeber beantworten. Das gilt nun auch in Pflegeheimen, Schulen und Kitas. Denn die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Auskunftspflicht über die Corona-Impfung auszuweiten. Und obwohl sie noch keinen Gebrauch davon gemacht haben, wissen viele Arbeitgeber im Landkreis Limburg-Weilburg bereits, wie viele ihrer Mitarbeiter geimpft sind – zumindest annähernd.
Lesezeit: 4 Minuten
Das gilt auch fürs Kreiskrankenhaus in Weilburg: Geschäftsführer Thomas Schulz teilt auf Anfrage mit, dass mindestens 90 Prozent der Klinikbelegschaft gegen Corona geimpft seien. Die Krankenhausleitung habe ihre Angestellten jedoch nicht systematisch abgefragt.
Quote könnte noch höher sein
„Wir wissen, wer geimpft ist, weil unsere Mitarbeiter vor allem bei uns im Haus ...
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Die Auskunftspflicht über den Impfstatus ist ausgeweitet worden.
Bundestag und Bundesrat hatten der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der vergangenen Woche zugestimmt.
Zuvor musste lediglich das Personal von Kliniken bei Abfrage des Arbeitgebers offenlegen, ob es gegen Corona geimpft ist.
Nun betrifft das alle Berufsgruppen, die in den ersten beiden Absätzen von Paragraf 36 des IfSG aufgelistet sind – etwa Pfleger, Lehrer und Erzieher.
Das gilt allerdings nur so lange, wie die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ andauert. Der Bundestag hat diese Ende August um drei Monate verlängert.