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Diez

Hose runter vor der Arbeit: Was darf die JVA?

Von Johannes Koenig
Symbolbild.
Symbolbild. Foto: dpa

„Halt, nicht so schnell! Hat der Zeuge eine Aussagegenehmigung?“ Und darf er die mal sehen – vor dem Diezer Amtsgericht brauchte Verteidiger Olaf Langhanki nicht lange, um die Initiative an sich zu reißen. Verhandelt wurde ein Fall von Beleidigung, der sich im Februar letzten Jahres in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Diez zugetragen haben soll. Beschuldigt wurde ein 62 Jahre alter Mann, der dort in der Sicherungsverwahrung lebt. Stein des Anstoßes war demnach eine Leibesvisitation vor dem morgendlichen Ausrücken zum Arbeitseinsatz in der JVA-Druckerei. Dabei sollte der Beschuldigte Hose und Unterhose runterlassen – was er schließlich auch widerstrebend machte. Als er sich dann aber weigerte, das herunterhängende Hemd hochzuheben, beugte sich der diensthabende JVA-Mitarbeiter hinunter, um die entblößte Körperregion in Augenschein zu nehmen. Eine Aktion, die der 62-Jährige mit einem deftigen, nicht druckbaren Ausspruch quittierte, was ihm nun eine Anklage wegen Beleidigung einbrachte.

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Tatvorwurf bleibt unwidersprochen Dieser Ablauf der Ereignisse blieb – auch vonseiten der Verteidigung – erst einmal unwidersprochen. „Haben Sie in Körperöffnungen geschaut?“, wollte noch der vorsitzende Richter Martin Böhm wissen. Nein, dazu habe er keine Befugnis, das dürfte laut Gesetz nur ein Arzt, versicherte der Zeuge. Weitere Nachfragen ergaben, dass die ...