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Lahnstein

Hartz IV-Bezieher handelte nicht grob fahrlässig: Mann erhält 74.163 Euro zu viel – und darf sie behalten

Mehr als 74.000 Euro hat das Jobcenter Rhein-Lahn zu viel überwiesen. Richter urteilten nun: Der Empfänger darf das Geld behalten.  Foto: Eschenauer
Mehr als 74.000 Euro hat das Jobcenter Rhein-Lahn zu viel überwiesen. Richter urteilten nun: Der Empfänger darf das Geld behalten. Foto: Eschenauer

„Hartz-IV-Betrüger“, so war der Mann aus Lahnstein (Rhein-Lahn-Kreis) mehr als zwei Jahre gebrandmarkt. Und nicht nur das: 74.163,62 Euro sollte er zurückzahlen, hatte das Sozialgericht (SG) Koblenz geurteilt. Das Geld, so befanden die Richter, war ihm über einen längeren Zeitraum zu viel überwiesen worden. 24 Monate dauerte es, bis diese Leidenszeit endete.

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Denn zwei Jahre nach dem Spruch des Sozialgerichts hob das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz das Urteil im Berufungsverfahren auf. Die Zahlungen seien zwar nicht rechtens gewesen – doch das war nicht die Schuld des Mannes, befanden die Richter. Der Hintergrund: Der Kläger lebt in einem Einfamilienhaus in Lahnstein. Teile des Gebäudes hat er ...