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Limburg-Weilburg

Hartz-IV-Bezieher: Sanktionen fallen zum Teil weg

Zu stark hat das Amt einige Leistungsbezieher bestraft: Auch im Landkreis Limburg-Weilburg müssen Bescheide geändert werden.  Foto: dpa
Zu stark hat das Amt einige Leistungsbezieher bestraft: Auch im Landkreis Limburg-Weilburg müssen Bescheide geändert werden. Foto: dpa

Etwa 65 Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten im Kreis künftig mehr Geld. Ihnen wurde zu viel Geld gekürzt. Das höchste deutsche Gericht hatte Anfang November entschieden: Wer als Arbeitsloser wiederholt Jobangebote oder Maßnahmen ablehnt, muss künftig nur noch mit einer 30-prozentigen Kürzung der Hartz-IV-Leistungen rechnen.

Lesezeit: 2 Minuten
Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nahm die Linkspartei zum Anlass, im Kreistag eine Anfrage zu stellen. Die Linke wollte unter anderem von der Kreisverwaltung wissen, ob auch die Praxis der Sanktionen in Limburg-Weilburg von der Gerichtsentscheidung betroffen ist. Zuständig sei die Bundesagentur für Arbeit, hießt es in der Antwort der Verwaltung. ...
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Darum ging es in dem Fall

Der Entscheidung des Verfassungsgerichts lag ein Fall aus Erfurt zugrunde. Einem ausgebildeten Lagerarbeiter wurde ein Job im Lager eines Onlineversands angeboten. Der Mann wollte aber lieber im Verkauf arbeiten.

Daraufhin kürzte ihm das Jobcenter Erfurt für drei Monate die Hartz-IV-Leistungen. Als es ihm später eine Erprobung im Verkauf ermöglichte, nahm der Mann diese Möglichkeit nicht wahr. Diesmal wurde das Geld um 60 Prozent gekürzt, wegen Wiederholung. Dies sei unzumutbar, so das Verfassungsgericht.
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