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Diez

Ein Blick in die Diezer Altstadtsatzung: Dokument hat Langzeitwirkung entwickelt

Von Andreas Galonska
Viel getan hat sich in den vergangenen Jahren in der Diezer Altstadt. Die Satzung zur Gestaltung von Gebäuden in diesem Bereich ist in die Jahre gekommen, sodass nun eine Ergänzung ins Spiel gebracht wird.
Viel getan hat sich in den vergangenen Jahren in der Diezer Altstadt. Die Satzung zur Gestaltung von Gebäuden in diesem Bereich ist in die Jahre gekommen, sodass nun eine Ergänzung ins Spiel gebracht wird. Foto: Andreas Galonska

Mehrfach wurde in jüngster Zeit die Altstadtsatzung der Stadt Diez angesprochen. Bauausschussmitglied Roman Roßbruch (FDP) erinnerte jetzt daran, dass diese Satzung einst unter Bürgermeister Theo Michaely verabschiedet wurde und eine „sehr hilfreiche Grundlage und Handlungsanweisung“ darstellt. „Für die neuzeitliche und zeitgemäße Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Grundstückseigentümer scheinen mir jedoch noch einige Ergänzungen dringend geboten, damit der Charakter der historischen Kernstadt von Diez auch für die Nachwelt rücksichtvoll fortentwickelt wird“, schriebt Roman Roßbruch dazu. Das soll sich nun ändern.

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Er würde es begrüßen, wenn, aufbauend auf der Satzung, die politischen Kräfte in eine lebhafte Diskussion zur zeitgemäßen Anpassung derselben eintreten würden. In der Satzung wird zunächst der Geltungsbereich „Altstadt“ definiert. Dazu zählen die Altstadtstraße, der Alte Markt (mit dem Gässchen zur Stiftskirche), Pfaffengasse, Kirchgässchen und Schlossberg (bis zur Rezeptur). ...