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Aar-Einrich

Diskussionen um Entwurf für einheitliche Satzung für Wasser und Abwasser: Neue Gebührenstruktur ist eine Mammutaufgabe

Von Uli Pohl
Noch werden die Gebühren für Wasser und Abwasser nach den Maßstäben der ehemaligen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen abgerechnet. Das ändert sich mit der gemeinsamen Struktur.
Noch werden die Gebühren für Wasser und Abwasser nach den Maßstäben der ehemaligen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen abgerechnet. Das ändert sich mit der gemeinsamen Struktur. Foto: dpa

Horst Klöppel aus dem Werkausschuss fasste es zum Ende der umfangreichen Erläuterung kurz zusammen: „Die vorgestellte Ausarbeitung bildet eine gute Grundlage, mit der sich die einzelnen Fraktionen jetzt detailliert auseinandersetzen können.“ Zuvor präsentierte der kaufmännische Werkleiter Michael Irrgang in gut einer Stunde das, was er und seine Mitarbeiter in mühevoller und akribischer Kleinarbeit als Vorschlag für die erste gemeinsame „Entgeltstruktur der Verbandsgemeinde Aar-Einrich im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ ausarbeiteten.

Lesezeit: 2 Minuten
Jetzt liegt diese Struktur den einzelnen Fraktionen des Verbandsgemeinderates zur Beratung vor, bevor sie im Werkausschuss und Verbandsgemeinderat erneut vorgestellt wird und auf den Weg gebracht werden soll. Michael Irrgang stellte heraus, dass es aufgrund des hohen Arbeitsaufwands unmöglich sei, bereits zum 1. Januar 2021 eine einheitliche Struktur herbeizuführen, „da ...
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So könnte sich die Belastung für Bürger und Gewerbe auswirken

Entschieden ist noch nichts, doch gibt es bei einer neuen Struktur Gewinner und Verlierer. Nach ersten Modellrechnungen der Werkleitung könnten Besitzer von kleineren Grundstücken von der Änderung profitieren und Beiträge sparen. In etwa gleich bleibt die Belastung bei Haushalten mit einem mittelgroßen Grundstück.

Mehr zahlen müssten demnach Besitzer von großen Grundstücken. Auch bei Gewerbebetrieben an der Aar und im Einrich werde es Abweichungen zum Positiven wie zum Negativen geben. Zunächst wird beraten. Letztendlich darüber entscheiden wird der Verbandsgemeinderat. up
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