Limburg-Weilburg

Die Corona-Lage im Kreis Limburg-Weilburg: Inzidenzwert beträgt jetzt 170,1

Foto: dpa/Symbolfoto

Die Kreisverwaltung teilt mit, dass im Landkreis Limburg-Weilburg mit Stand Donnerstag, 25. November, 0 Uhr, 479 Personen aktiv mit dem Coronavirus infiziert waren.

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Sie verteilen sich auf Limburg (105), Weilburg (50), Dornburg (33), Hünfelden (29), Waldbrunn (29), Brechen (28), Mengerskirchen (27), Hadamar (26), Runkel (25), Bad Camberg (23), Elz (18), Villmar (17), Beselich (17), Selters (13), Merenberg (12), Weinbach (8), Weilmünster (7), Löhnberg (6) und Elbtal (6). Die Inzidenz beträgt 170,1. Die Inzidenz beschreibt die innerhalb von sieben Tagen neu aufgetretene Anzahl an Infektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner.

Insgesamt gab es bislang 11.809 bestätigte Fälle (plus 70 zum Vortag), 11.037 Personen sind inzwischen genesen (plus 23 zum Vortag). 293 Personen sind in Verbindung mit dem Coronavirus verstorben. In den Krankenhäusern des Landkreises befinden sich aktuell 15 mit dem Coronavirus infizierte Personen im Normalpflegebett und fünf Personen im Intensivbett. Die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen beträgt 4,59.

Im Landkreis Limburg-Weilburg haben bislang insgesamt 125.815 Menschen die Erstimpfung erhalten (73 Prozent), 121.994 sind vollständig geimpft (70,8 Prozent). Die Zahlen setzen sich zusammen aus Erst-, Zweit- und Einmalimpfungen im Impfzentrum Limburg, in Arztpraxen und in Wiesbaden.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Limburg-Weilburg stellt auch weiterhin eine Anlaufstelle für Covid-19-Impfungen bereit. Gegenüber dem bisherigen Impfzentrum ist in einem Nebengebäude ein kleines Impfzentrum eingerichtet worden. Die neue Adresse lautet: Auf der Heide 3, 65553 Limburg. Die neuen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 12 bis 20 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist Voraussetzung für eine Impfung.

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Corona-Lage gilt ab heute in den Vincenz-Kliniken in Limburg und Diez ein allgemeines Besuchsverbot. Das hat die Krankenhausgesellschaft am Donnerstag mitgeteilt. Ausnahmen gibt es nur für folgende Personenkreise:

  • Seelsorger,
  • Eltern, wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt,
  • werdende Väter sowie Angehörige von sterbenden Patienten,
  • Rechtsanwälte sowie Notare aus beruflichen Gründen,
  • sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist,
  • Personen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung,
  • ehrenamtliche Personen im Sinne des Paragrafen 5, Absatz 1, Satz 2, des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen in Ausübung ihres Amtes oder im Rahmen einer Behandlung der spezialisierten Palliativversorgung.

Nach Absprache mit behandelnden Ärzten sind weitere Ausnahmen nur in besonderen Fällen aus medizinischen oder sozialen Gründen möglich. Die von dem Besuchsverbot ausgenommen Besucher müssen einen gültigen Covid-19-Test vorweisen. Ausnahmen könnten nur in absoluten Ausnahmefällen zugelassen werden und müssen dokumentiert werden.

Terminvereinbarungen sind möglich über die Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg unter www.landkreis-limburg-weilburg.de