Plus
Limburg

Der „Axtmord“ von Limburg: „Das war eine Hinrichtung“

Von Kerstin Kaminsky
Blumen und Kerzen in der Weiersteinstraße in Limburg: Dort starb im Oktober 2019 eine 31-jährige Frau, nachdem ihr Ehemann sie mit dem Auto überfahren und dann mit einer Axt erschlagen haben soll.
Blumen und Kerzen in der Weiersteinstraße in Limburg: Dort starb im Oktober 2019 eine 31-jährige Frau, nachdem ihr Ehemann sie mit dem Auto überfahren und dann mit einer Axt erschlagen haben soll. Foto: Archiv: Hans Georg Egenolf

Passanten und Anwohner, die beobachteten, wie der als „Axtmörder“ bekannt gewordenen Imad A. das Verbrechen beging, schilderten am vierten Verhandlungstag vor dem Limburger Landgericht ihre Eindrücke.

Lesezeit: 3 Minuten
Ein Industriemeister aus Dreikirchen war auf dem Weg vom Bahnhof zur Volkshochschule in der Diezer Straße. Am Kreisel der Kreishandwerkerschaft hörte der 47-Jährige von hinten ein Auto mit aufheulendem Motor nahen und spürte den Luftzug, als es an ihm vorbeiraste. Er musste zusehen, wie das schwere Fahrzeug eine vor ihm auf ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Presserat rügt Bild-Zeitung für Limburger „Axtmord“-Fotos

Die Bilder des „Axtmordes“ von Limburg gingen Ende Oktober um die Welt, und schnell verbreitete sich auch binnen Stunden ein Video von der Tat. Die Bild-Zeitung nutzte einen Screenshot, auf dem zu sehen ist, wie Imad A. mit erhobener Axt seine Frau erschlägt.

Der Ausschnitt aus dem Video wurde seinerzeit in der Printausgabe gedruckt und außerdem mehrfach auf Bild.de, was der Boulevardzeitung nun eine Rüge des Deutschen Presserats einbrachte. Die Abbildung verstößt nach Angaben des Presserates gegen die Ziffer 11 des Pressekodex, wonach die Presse auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid verzichtet.

Zudem hatte die Redaktion die Axt noch grafisch mit einem Kreis hervorgehoben. Des Weiteren hätte die Bild-Zeitung nach Angaben des Deutschen Presserates die Wirkung des Titelfotos auf die Angehörigen des Opfers Sana A. sowie auf Kinder und Jugendliche beachten müssen.

Auch während des laufenden Prozesses vor dem Landgericht hatte die Bild-Zeitung bereits für Unmut auf der Seite des Angeklagten gesorgt. So hatte sie Fotos von Imad A. unverpixelt veröffentlicht, wogegen sein Verteidiger Wolfgang Stahl gemeinsam mit dem renommierten Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker zunächst vorgegangen war.

„Es gibt die Haltung der Bild-Zeitung, dass es sich um einen absoluten Ausnahmefall handelt und die Tat im Prinzip präsent ist. Mein Mandat ist aber weder ein Prominenter, noch steht seine Schuld uneingeschränkt fest. Im Gegenteil, die Frage der verminderten Schuldfähigkeit steht derzeit im Prozess im Raum, und das meines Erachtens derzeit mehr denn je“, kann Stahl das Verhalten der „Bild“ nicht nachvollziehen. Nichtsdestotrotz wird er auch aufgrund der finanziellen Verhältnisse seines Mandanten wohl nicht weiter presserechtlich gegen den Springer-Verlag vorgehen. aeg

Meistgelesene Artikel