Die Bilder des „Axtmordes“ von Limburg gingen Ende Oktober um die Welt, und schnell verbreitete sich auch binnen Stunden ein Video von der Tat. Die Bild-Zeitung nutzte einen Screenshot, auf dem zu sehen ist, wie Imad A. mit erhobener Axt seine Frau erschlägt.
Der Ausschnitt aus dem Video wurde seinerzeit in der Printausgabe gedruckt und außerdem mehrfach auf Bild.de, was der Boulevardzeitung nun eine Rüge des Deutschen Presserats einbrachte. Die Abbildung verstößt nach Angaben des Presserates gegen die Ziffer 11 des Pressekodex, wonach die Presse auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid verzichtet.
Zudem hatte die Redaktion die Axt noch grafisch mit einem Kreis hervorgehoben. Des Weiteren hätte die Bild-Zeitung nach Angaben des Deutschen Presserates die Wirkung des Titelfotos auf die Angehörigen des Opfers Sana A. sowie auf Kinder und Jugendliche beachten müssen.
Auch während des laufenden Prozesses vor dem Landgericht hatte die Bild-Zeitung bereits für Unmut auf der Seite des Angeklagten gesorgt. So hatte sie Fotos von Imad A. unverpixelt veröffentlicht, wogegen sein Verteidiger Wolfgang Stahl gemeinsam mit dem renommierten Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker zunächst vorgegangen war.
„Es gibt die Haltung der Bild-Zeitung, dass es sich um einen absoluten Ausnahmefall handelt und die Tat im Prinzip präsent ist. Mein Mandat ist aber weder ein Prominenter, noch steht seine Schuld uneingeschränkt fest. Im Gegenteil, die Frage der verminderten Schuldfähigkeit steht derzeit im Prozess im Raum, und das meines Erachtens derzeit mehr denn je“, kann Stahl das Verhalten der „Bild“ nicht nachvollziehen. Nichtsdestotrotz wird er auch aufgrund der finanziellen Verhältnisse seines Mandanten wohl nicht weiter presserechtlich gegen den Springer-Verlag vorgehen. aeg