Region/Mittelfischbach

Beschwerde im Fall Tyler: Familie zieht vor den BGH

Von Johannes Koenig
Auch wenn die Chancen auf Erfolg gering sind, wurde nun beim BGH eine Beschwerde auf Nichtzulassung des Urteils des Frankfurter Oberlandesgerichts eingereicht. Das hatte die Klagen auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld für Tyler Jannaschk in zweiter Instanz abgewiesen. Jannaschk ist schwer behindert, seitdem er 2011 beinahe erstickte. Foto:Jannaschk
Auch wenn die Chancen auf Erfolg gering sind, wurde nun beim BGH eine Beschwerde auf Nichtzulassung des Urteils des Frankfurter Oberlandesgerichts eingereicht. Das hatte die Klagen auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld für Tyler Jannaschk in zweiter Instanz abgewiesen. Jannaschk ist schwer behindert, seitdem er 2011 beinahe erstickte. Foto: Jannaschk

„Aufgeben ist keine Lösung. Ich gehe in die nächste Instanz.“ Das hatte Julia Jannaschk aus Mittelfischbach Anfang Mai gesagt. Zuvor hatte das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) in zweiter Instanz die Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für ihren Sohn Tyler gegen das Limburger Krankenhaus und andere Beteiligte abgewiesen.

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Tyler war dort im Dezember 2011 fast an einem Apfelstück erstickt und ist seitdem schwerbehindert. Das OLG hatte auch eine Revision gegen das Urteil ausgeschlossen. Also bleibt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH). „Die Beschwerde wurde am 22. Mai in Kassel eingereicht“, so Jannaschk über die jüngsten Entwicklungen. Jedoch liegen die Erfolgsaussichten wohl nur bei etwa 5 Prozent. Aber es gehe ihr ums Prinzip: „Denn, wenn schon in einem Krankenhaus die Notfallkette nicht funktioniert, warum sollten normale Bürger noch im Notfall reagieren und Erste Hilfe leisten?“