Plus
Limburg

Axtmord von Limburg: Anwalt begründet Revision mit Rechtsfehlern im Urteil

Der Angeklagte (links) im sogenannten Axtmordprozess steht neben seinem Verteidiger Wolfgang Stahl an der Anklagebank. Das Landgericht Limburg verurteilte den Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft. Jetzt steht eine Revision im Raum.  Foto: dpa
Der Angeklagte (links) im sogenannten Axtmordprozess steht neben seinem Verteidiger Wolfgang Stahl an der Anklagebank. Das Landgericht Limburg verurteilte den Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft. Jetzt steht eine Revision im Raum. Foto: dpa

Die rechtliche Aufarbeitung des sogenannten Axtmords in Limburg geht weiter: Die Verteidigung hatte bereits nach dem Urteil im Juli dieses Jahres Revision gegen das Urteil wegen Mordes und einer lebenslangen Haftstrafe eingereicht, Frist ist eine Woche nach Verkündung. Der Koblenzer Strafverteidiger Wolfgang Stahl hat nun seinen Antrag begründet. Die Verteidigung des 34-Jährigen, der 2019 seine Ehefrau in Bahnhofsnähe mit einem Auto überfuhr und dann mit Axt und Beil auf sie einschlug, sieht Rechtsfehler im Urteil des Limburger Landgerichts. Er sieht eine fehlerhafte rechtliche Würdigung des Gerichts. Die Kammer hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann verhängt, der seine 31-jährige Frau auf offener Straße getötet hatte. Der Vorsitzende Richter sprach bei der Verkündung des Urteils von einem „unbedingten Vernichtungswillen“, die Tat habe einer „öffentlichen Enthauptung“ geglichen.

Lesezeit: 1 Minute
Wolfgang Stahl hatte nach dem Prozess dieser Zeitung gesagt, dass er die von der Anklage benannten Mordmerkmale, darunter Heimtücke, nicht gegeben sehe. In der Revision rügt die Verteidigung, dass die Kammer einen weiteren Sachverständigen abgelehnt habe. Dieser sollte auf Antrag des Strafverteidigers den Angeklagten begutachten. Dem vom Gericht bestellten Gutachter ...