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Limburg

„Axtmörder“ von Limburg verurteilt: Richter sieht unbedingten Vernichtungswillen

Von Mika Beuster
Der Angeklagte im sogenannten Axtmörderprozess sitzt neben seinem Verteidiger Wolfgang Stahl auf der Anklagebank. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft. Darüber hinaus stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Um die Corona-Abstandsregeln einhalten zu können, tagte das Gericht am Freitag in einem eigens errichteten Zelt in einem Gewerbegebiet.  Foto: Boris Roessler/dpa
Der Angeklagte im sogenannten Axtmörderprozess sitzt neben seinem Verteidiger Wolfgang Stahl auf der Anklagebank. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft. Darüber hinaus stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Um die Corona-Abstandsregeln einhalten zu können, tagte das Gericht am Freitag in einem eigens errichteten Zelt in einem Gewerbegebiet. Foto: Boris Roessler/dpa

Vier Justizbeamte begleiten den Angeklagten Imad A. am Freitagnachmittag, einer packt ihn robust am Arm und führt ihn zum Platz auf der Anklagebank. Imad A. nickt seinem Strafverteidiger Wolfgang Stahl zu. Gleich wird der Angeklagte erfahren, zu welcher Strafe ihn das Limburger Landgericht verurteilen wird, weil er seine 31-jährige Ehefrau Sana A. getötet hat. Lebenslang, wegen Mordes – oder doch eine mildere Haftstrafe wegen Totschlags, wie es sein Verteidiger gefordert hatte?

Lesezeit: 3 Minuten
Mit einem Auto war er im Oktober vergangenen Jahres auf die Mutter der beiden gemeinsamen Kinder zugerast. Danach schlug er auf das wehrlose Opfer zunächst mit einem Beil, dann mit einer Axt ein. Als „Axtmörder“ von Limburg hat der Deutsche mit tunesischen Wurzeln so bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Vorsitzende Richter Andreas ...
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Wie lang ist „Lebenslang“?

Laut Paragraf 211 Strafgesetzbuch ist ein Mörder mit lebenslangem Freiheitsentzug zu bestrafen. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch 1977 entschieden, dass „lebenslänglich“ nicht automatisch „ein Leben lang“ heißen muss – die Menschenwürde gebietet es, dass auch ein Mörder zumindest eine „realistische Perspektive“ haben muss, irgendwann wieder in Freiheit zu leben.

Mindestens 15 Jahre aber vergehen für den Verurteilten in Haft, bevor geprüft wird, ob eine Entlassung auf Bewährung möglich ist. Vorher müssen Experten in einem Gutachten feststellen, ob keine weiteren Straftaten mehr festzustellen sind.

Bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wird aber nach 15 Jahren nicht über eine Freilassung geredet, sondern geprüft, wie viel weitere Strafe verbüßt werden muss. Eine Obergrenze gibt es nicht, meist werden nicht mehr als zehn Jahre verhängt.

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