Limburg-Weilburg

Antragsflut in kurzer Zeit: Impf-Nachrückerliste ist in Limburg extrem begehrt

Foto: dpa/Symbolfoto

Mehr als 1400 Anträge (Tendenz stark steigend) sind weniger als einen Tag nach der Veröffentlichung des Postfachs standby@limburg-weilburg.de zur Aufnahme in die Nachrückerliste im Impfzentrum Limburg-Weilburg eingegangen.

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Die Leitung bittet um Verständnis, dass nur in Einzelfällen individuelle Rückmeldungen gegeben werden. Durch die Aufnahme auf die Nachrückerliste entstehe zudem kein Anspruch auf eine Impfung beziehungsweise auf die Auswahl eines bestimmten Wirkstoffs. Maßgebend sei auch weiterhin der offizielle Weg über die Terminvergabe des Landes Hessen. Die Nachrückerliste stelle keinen Sonderweg abseits der Terminvergabe des Landes dar, sondern diene lediglich dazu, den Verfall von Impfstoff zu verhindern.

Das Impfzentrum verfüge bereits seit dem 27. Dezember gemäß den Vorgaben des Landes Hessen über eine Nachrückerliste, auf die beim Vorhandensein überschüssiger Impfdosen kurzfristig zurückgegriffen werden könne. Grundsätzlich werden die Impfungen mittels „Mobiler Impfteams“ sowie in den Impfstraßen nach Möglichkeit so geplant, dass keine überzähligen Dosen entstehen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Impfstoffhersteller verschiedene Gebinde liefern, sei es unumgänglich, aus den Impfstofffläschchen in einem Arbeitsgang entweder sechs oder elf Impfdosen herzustellen. Die geplante Gesamtzahl der zu impfenden Personen differiere oftmals von der tatsächlichen Anzahl der geimpften Personen pro Tag. Das könne verschiedenste Ursachen haben.

So könne sich der Impfling kurzfristig nach erfolgter Aufklärung doch gegen eine Impfung entscheiden, Termine würden kurzfristig storniert oder der Impfarzt könne aus medizinischen Gründen nicht impfen, da der Patient seiner Einschätzung nach nicht impftauglich ist. Vor dem Hintergrund all dieser Unwägbarkeiten könne selbst die beste Planung an ihre Grenzen stoßen, sodass zur Vermeidung des Impfdosenverfalls auf Nachrücker zurückgegriffen werden müsse.

Personen, die über die Nachrückerliste an eine Impfung gelangen, können allesamt unter die höchste und hohe Priorisierungsstufe im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung subsumiert werden.

Dazu zählen exemplarisch Personen über 70 Jahren, Mitarbeiter des Rettungsdienstes sowie der Krankenhäuser oder aber Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation und damit verbundenen medizinischen Maßnahmen nur innerhalb eines eng begrenzten Zeitraumes geimpft werden dürfen. Letztere zählen zu den sogenannten Härtefällen, die nur mittels Härtefallantrag beim Gesundheitsamt und dortiger Empfehlung auf die Nachrückerliste kommen.

Bis dato waren auf dieser Liste überwiegend Mitarbeiter des Rettungsdienstes sowie der ansässigen Krankenhäuser eingetragen. Grundsätzlich können sich alle interessierten Personen, die die Voraussetzungen der Priorisierungsstufe 1 oder 2 der Coronavirus-Impfverordnung erfüllen, auf die Nachrückerliste des Impfzentrums setzen lassen.

Neben der Priorisierung ist hierfür eine ausreichende Flexibilität und Mobilität gefordert, da beim Vorliegen von überschüssigen Impfdosen das Zeitfenster zwischen Kontaktaufnahme mit den Personen dieser Liste durch das Impfzentrum bis zum Verfall der Impfdosen meist nicht mehr als 45 Minuten betragen darf. Üblicherweise erfolgt die Einbestellung abends nach Ende des regulären Impfbetriebs. Die Nachrückerliste bildet damit einen wesentlichen Bestandteil der täglichen Aufgabenwahrnehmung des Impfzentrums.

Wer Interesse an der Aufnahme in die Nachrückerliste des Impfzentrums hat und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich per E-Mail an standby@limburg-weilburg.de registrieren lassen.