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Diez

Alter schützt vor Schwindeleien nicht: Haftstrafe für notorischen Betrüger

Ein 72 Jahre alter und von Krankheit gezeichneter Mann ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs und veruntreuender Unterschlagung vom Schöffengericht in Diez zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.

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Diez - Ein 72 Jahre alter und von Krankheit gezeichneter Mann ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs und veruntreuender Unterschlagung vom Schöffengericht in Diez zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.Seit 1971 ist der Angeklagte immer wieder einschlägig in Erscheinung getreten, hat mehrere Haftstrafen abgesessen, sich davon aber ...