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Limburg-Weilburg

16 Zeitarbeiter verklagen Verleihfirma

Zehntausende Zeitarbeiter können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember vorigen Jahres gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern. Alle von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) und somit auch für „Manpower“ seit 2003 abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Diese Entscheidung, die für Zeitarbeitsfirmen Nachforderungen in Milliardenhöhe zur Folge haben können, hat zum ersten Prozess vor dem Limburger Arbeitsgericht geführt.

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Limburg-Weilburg - Zehntausende Zeitarbeiter können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember vorigen Jahres gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern. Alle von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) und somit auch für „Manpower“ seit 2003 abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Diese Entscheidung, die für Zeitarbeitsfirmen Nachforderungen in Milliardenhöhe zur ...