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Mittelrhein

Reaktionen: Freude über ersten Schritt zur Mittelrheinbrücke

Die Erleichterung im Rhein-Lahn-Kreis über die Zustimmung des Kreistags Rhein-Hunsrück zum Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke ist groß. Aber auch dies ist nur der erste Planungsschritt auf einem jahrelangen Weg bis zur Realisierung.  Foto: Andreas Jöckel
Die Erleichterung im Rhein-Lahn-Kreis über die Zustimmung des Kreistags Rhein-Hunsrück zum Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke ist groß. Aber auch dies ist nur der erste Planungsschritt auf einem jahrelangen Weg bis zur Realisierung. Foto: Andreas Jöckel

Erleichtert reagieren die rechtsrheinischen Befürworter einer Mittelrheinbrücke auf die Entscheidung des Kreistages Rhein-Hunsrück, einem Raumordungsverfahren ohne vorherige Festlegung der Trägerschaft zuzustimmen. Ein analoger Beschluss war im Rhein-Lahn-Kreis bereits im Januar 2017 gefasst worden. Trotz aller Euphorie gibt es aber durchaus unterschiedliche Interpretationen darüber, welche Schlussfolgerungen aus den jüngsten Beschlüssen in Simmern zu ziehen sind.

Lesezeit: 4 Minuten
Der Landrat des Rhein-Lahn-Kreises und Vorsteher des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal, Frank Puchtler (SPD), sieht nun die Chance für pragmatische Lösungen. Seine Verwaltung werde jedenfalls den Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez tatkräftig bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützen. Die beim Planverfahren gewonnenen Fakten könnten als Grundlage für sachliche Gespräche der ...
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Die fünf notwendigen Realisierungsschritte im Überblick

Zuständig bei der Realisierung der Mittelrheinbrücke ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez. Laut LBM sind nach geltendem Recht in Rheinland-Pfalz dazu fünf Planungsschritte erforderlich. Die Fördersummen ergeben sich im Laufe der Verfahrens. Erst am Ende der schrittweisen Planung werden die exakten Gesamtkosten für das Projekt feststehen:

  • 1. Raumordnung: Erarbeitung der Raumordnungsunterlagen, Abstimmung mit der Unesco, Einleitung des Verfahrens und raumordnerischer Entscheid.
  • 2. Detailplanung: Vorentwurf, Visualisierung mit Anschlüssen an die Bundesstraßen und landespflegerischem Konzept.
  • 3. Planfeststellung: Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen (detaillierte Pläne mit Grunderwerbsplänen und Darstellung aller Rechtsverhältnisse)
  • 4. Entwurf und Ausschreibung: Erstellen des Bauwerksentwurfs
  • 5. Beauftragung und Bau aj
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