Mindestens 2,50 Meter breit soll ein Rad- und Fußweg sein
Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen enthalten Angaben über gemeinsame Wege für den Fußgänger- und Radverkehr. Demnach sollte innerorts die Breite eines Weges in Abhängigkeit von der Zahl der Fußgänger und Radfahrer sein, die ihn in Spitzenzeiten pro Stunde nutzen. Vom Mindestmaß von 2,50 Meter nutzbarer Breite schon bei geringem Verkehrsaufkommen beginnend, sieht die Empfehlung bei 100 Nutzern pro Stunde bereits eine nutzbare Breite von 3 Metern vor.
Auf einer Breite von 2,50 Metern sollten maximal 25 Fahrräder pro Stunde oder (inklusive Fußgänger) höchstens 70 Personen je 60 Minuten verkehren. Bei einem Gefälle von mehr als 3 Prozent oder einer überdurchschnittlich hohen Nutzung des Wegs durch Fußgänger mit Einschränkungen und Kinder sollten Radfahrer und Fußgänger nicht gemeinsam auf einem Weg unterwegs sein. Quelle:
www.forschungsinformationssystem.de.
crz