Bad Ems

Kein Spielzeug: Polizei stoppt Schüler auf Hoverboard

Foto: picture alliance / dpa

Die Polizei hat am Sonntagmorgen kurz vor 9 Uhr einen Jungen gestoppt, der mit einem Hoverboard im Bereich Römerstraße und Grabenstraße unterwegs war.

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Die Beamten untersagten dem Schüler die Weiterfahrt und stellten das elektrisch betriebene Rollbrett sicher. Laut Polizei werden mehrere Strafanzeigen vorgelegt. In diesem Zusammenhang weisen die Beamten darauf hin, dass es sich bei Hoverboards nicht um Spielzeuge handelt. Werden diese im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, gelten die Vorschriften für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug. Der Fahrer eines Hoverboards muss im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein, sein Fahrzeug unterliegt dem Pflichtversicherungsgesetz und es muss eine Betriebserlaubnis erteilt sein.

Eltern, die ihre Kinder mit einem Hoverboard außerhalb ihres Privatgrundstücks fahren lassen, müssen mit Strafanzeigen wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.