Rhein-Lahn-Kreis

Inzidenz fünften Tag in Folge unter 100: Corona-Notbremse im Rhein-Lahn-Kreis tritt wieder außer Kraft

Foto: pixabay/Symbolfoto

Im Rhein-Lahn-Kreis hat die Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag den 5. aufeinanderfolgenden Werktag den Schwellenwert von 100 unterschritten. Somit treten ab Samstag die bundeseinheitlichen Regelungen wieder außer Kraft.

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Ab Samstag, 0 Uhr, gelten dann wieder die Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes mit unter anderem folgenden Regelungen:

  • Ausgangsbeschränkungen: Es gibt keine nächtliche Ausgangssperre mehr.
  • Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich wieder zwei Haushalte mit max. fünf Personen treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren bleiben dabei unberücksichtigt.
  • Öffnungen von Geschäften: Baumärkte dürfen mit Personenbegrenzung wieder öffnen. Alle übrigen gewerblichen Einrichtungen dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung mit einer Personenbegrenzung von einer Person pro 40 Quadratmeter sowie den üblichen Schutzmaßnahmen (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Kontakterfassung etc.) öffnen.
  • Eine Testpflicht gilt nicht mehr. In allen Fällen bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder unter Beachtung der Schutzmaßnahmen durchgeführt werden
  • Freizeit und Sport: Die Sportausübung ist im Innen- und Außenbereich unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig. Kinder bis einschließlich 14 Jahren können draußen in einer Gruppe mit bis zu zwanzig anderen Kindern zzgl. eines Trainers oder einer Trainerin kontaktfrei Sport machen. Für die Sportausübung im Innenbereich gelten besondere Vorgaben wie die Testpflicht, die Personenbegrenzung von einer Person pro 40 Quadratmeter sowie ein Mindestabstand von drei Metern. Unter Beachtung dieser Vorgaben dürfen auch Fitnessstudios und Tanzschulen wieder öffnen.
  • Kultureinrichtungen: Darüber hinaus dürfen Museen und Ausstellung wieder öffnen.
  • Außengastronomie: Die Außengastronomie ist nach Terminvereinbarung unter Beach-tung der Testpflicht und den üblichen Schutzmaßnahmen (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Kontakterfassung etc.) zulässig.
  • Testpflicht: Für vollständig Geimpfte beseht keine Testpflicht.

Die Zahl der aktuell Infizierten im Rhein-Lahn-Kreis liegt demnach, wie Landrat Frank Puchtler informiert, bei 287 Fällen (190 Mutationen). Die neuen Fälle stammen aus der VG Aar-Einrich (6), VG Bad Ems-Nassau (3), VG Diez (2) und der VG Loreley (1). Der 7-Tage-Wert beträgt laut RKI aktuell für den Rhein-Lahn-Kreis 67,0.

Die Inzidenzen der vergangenen fünf Werktage im Rhein-Lahn-Kreis:

  • 1. Werktag 30. April 94,0
  • 2. Werktag 3. Mai 80,1
  • 3. Werktag 4. Mai 79,3
  • 4. Werktag 5. Mai 72,8
  • 5. Werktag heute 67,0