Jeder angebotene Hundewelpe sollte über Begleitpapiere verfügen. Ungereimtheiten, wie Eintragungen eines ausländischen Tierarztes bei einem angeblich aus Deutschland stammenden Hund, sollten in jedem Fall hinterfragt werden. Die folgenden Begleitpapiere müssen beziehungsweise sollten bei Welpen, die zum Verkauf angeboten werden, vorliegen. Kann der Verkäufer sie nicht vorweisen, ist dies ein Indiz für illegalen Handel.
EU-Heimtierausweis: Bei Herkunft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat muss ein Welpe über den in diesem Fall vorgeschriebenen EU-Heimtierausweis in Verbindung mit einer Kennzeichnung durch Mikrochip und einer gültigen Tollwutimpfung verfügen. Daneben ist ein amtliches Gesundheitszertifikat aus dem Herkunftsland vorgeschrieben.
Impfpass: Wird Deutschland als Herkunftsland angegeben, sollte der Welpe zumindest einen Impfpass besitzen, dessen Eintragungen schlüssigerweise von einem in Deutschland tätigen Tierarzt stammen sollten.
Kennzeichnung (Chip): Eine eindeutige Kennzeichnung mittels Chip ist ebenso wie ein EU-Heimtierausweis auch bei inländischer Herkunft zu begrüßen, aber nicht verpflichtend vorgeschrieben und daher kein eindeutiges Kriterium für ein unseriöses Angebot.
Verkauf „aus dem Kofferraum“: Ein weiteres Kriterium, das für ein unseriöses Angebot spricht, ist der Verkauf „aus dem Kofferraum“ beziehungsweise das Angebot des Verkäufers an den Käufer, den Welpen an einen beliebigen Ort zu liefern. Schlechte Aufzuchtbedingungen sowie die tatsächliche Herkunft können auf diese Weise leicht vertuscht werden. Es ist dringend zu empfehlen, sich das Muttertier und eventuelle Wurfgeschwister vor dem Kauf anzusehen.
„Schnäppchenpreis“
Auch ein Preis deutlich unterhalb des üblichen Marktpreises („Schnäppchenpreis“) kann auf eine nicht tiergerechte Aufzucht und ein unseriöses Angebot mit zweifelhafter Herkunft des Welpen hinweisen.
Die Tierärztekammer Hamburg hat hierzu eine umfangreiche Informationsquelle auf Ihrer Homepage veröffentlicht, die unter diesem Link verfügbar ist. Bei weiteren Fragen stehen die jeweils zuständigen Veterinärbehörden gern zur Verfügung.