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Nastätten

Hindernisse für Menschen mit Behinderung: Rundgang soll zeigen, wie barrierefrei Nastättens Innenstadt ist:

Von Cordula Sailer
Bei der Sanierung der Nastätter Brühlstraße ist an Barrierefreiheit gedacht worden: Spezielle Rillenplatten sollen Menschen mit einer Sehbehinderung helfen, die Straße zu überqueren. Foto: Norbert Schmiedel
Bei der Sanierung der Nastätter Brühlstraße ist an Barrierefreiheit gedacht worden: Spezielle Rillenplatten sollen Menschen mit einer Sehbehinderung helfen, die Straße zu überqueren. Foto: Norbert Schmiedel

Wie barrierefrei ist die Nastätter Innenstadt? Dieser Frage ist die CDU Nastätten jüngst bei einem Stadtspaziergang nachgegangen. Etwa ein Dutzend Interessierter hatte sich der Gruppe um Stadtrat Martin Gasteyer angeschlossen. Mit von der Partie waren auch Bürgermeister Joachim Rzeniecki sowie Vertreter des Pflegestützpunktes und des Sozialverbands VdK.

Lesezeit: 6 Minuten
„Wir werden älter und weniger – der demografische Wandel läuft“, sagt Gasteyer zu Beginn des Rundgangs auf dem Marktplatz. Dieser Entwicklung müsse daher auch städtebaulich Rechnung getragen werden. Gemeinsam mit der Gruppe will Gasteyer herausfinden, was in Sachen Barrierefreiheit schon in der Blaufärberstadt geschehen ist oder noch umgesetzt werden sollte. ...
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Landesgesetz zur Barrierefreiheit auf Straßen

Heribert Obel, Berater für barrierefreies Bauen und Wohnen des Sozialverbands VdK im Rhein-Lahn-Kreis, verweist in Sachen Barrierefreiheit im Straßenverkehr auf das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM). Darin steht in Paragraf 9, dass „bauliche Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen“ nach geltenden Rechtsvorschriften „barrierefrei zu gestalten“ sind. Land und Gemeinden sollen „bei Neubauten sowie bei großen Um- oder Erweiterungsbauten die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur barrierefreien Gestaltung so weit wie möglich berücksichtigen“, heißt es weiter im Gesetzestext.

Zudem sollen sie „die bereits bestehenden Bauten schrittweise entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit wie möglich barrierefrei gestalten“. csa
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