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Dausenau/Koblenz
Das Landgericht Koblenz hatte eine sogenannte Krisenintervention angeordnet. Damit können Menschen, deren Unterbringung in der Psychiatrie ausgesetzt worden war, bis zu drei Monate wieder in eine solche Anstalt eingewiesen werden, „wenn eine akute Verschlechterung des Zustands“ eintritt, wie es im Strafgesetzbuch heißt. Das war bei dem unter paranoider Schizophrenie leidenden ...
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