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Kratzenburg

Windräder dürfen sich weiterdrehen: Gericht weist Kratzenburger „Nachtklage“ ab

Auch nachts dürfen sie laufen: Vom Ortsausgang Buchholz mit Blickrichtung Oppenhausen sind die Kratzenburger Windräder am besten zu sehen, die über den Baumwipfeln ihre Rotorblätter bewegen.  Foto: Suzanne Breitbach
Auch nachts dürfen sie laufen: Vom Ortsausgang Buchholz mit Blickrichtung Oppenhausen sind die Kratzenburger Windräder am besten zu sehen, die über den Baumwipfeln ihre Rotorblätter bewegen. Foto: Suzanne Breitbach

Der lange Streit um den Nachtbetrieb von Windrädern bei Kratzenburg ist wohl endgültig beendet. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass ein ortsansässiges Unternehmen, das sich juristisch gegen eine geänderte Betriebsgenehmigung gewandt hatte, überhaupt nicht klagebefugt ist

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„Die Klage eines Gewerbebetriebs gegen eine Änderungsgenehmigung des Rhein-Hunsrück-Kreises, durch die der Nachtbetrieb für fünf Windenergieanlagen in der Nähe des Betriebsgeländes der Klägerin zugelassen wurde, ist bereits mangels Klagebefugnis unzulässig“, erklärt das in Koblenz ansässige Oberverwaltungsgericht (OVG). Damit widersprach das Gericht einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Letzteres hatte im November ...