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Koblenz/Simmern

Verwaltungsgericht lässt 5 Optionen offen: So kann es weitergehen mit der Brücke

Der Weg über den Rhein scheint bei St. Goar nach wie vor weit – vor allem dann, wenn auch in den kommenden Jahren nur temporär eine Fähre nach St. Goarshausen verkehrt und keine feste Querung besteht. Der Kreis will allerdings den Etat für eine Beteiligung an Planungskosten beibehalten. 
Der Weg über den Rhein scheint bei St. Goar nach wie vor weit – vor allem dann, wenn auch in den kommenden Jahren nur temporär eine Fähre nach St. Goarshausen verkehrt und keine feste Querung besteht. Der Kreis will allerdings den Etat für eine Beteiligung an Planungskosten beibehalten.  Foto: Thomas Torkler

Wie geht es weiter in Sachen Mittelrheinbrücke nach der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Koblenz? Nicht nur die Entscheidung der 1. Kammer unter Vorsitz von Dr. Alexander Eichhorn wird in den kommenden Tagen mit Spannung erwartet, sondern auch die nächste Sitzung des Kreistags Rhein-Hunsrück, die für Montag, 12. März, vorgesehen ist. Mehrere Sachverhalte bleiben von der Verhandlung im Gedächtnis.

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1 Es ist die Frage, ob das Gericht isoliert betrachtet, dass Landrat Marlon Bröhr im Sommer 2017 einen Tagesordnungspunkt zur Brücke nicht zugelassen hat – oder ob die Richter den ersten Teilaspekt des Antrags, ein Raumordnungsverfahren zu beauftragen, mit in ihre juristische Bewertung einschließen. Interessant ist, dass die Fraktionen der ...