Wehret den Anfängen. so lautete ein Satz, den ich in Gesprächen zu Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen häufig zu hören bekam. Und irgendwie war es auch der Satz, der mir selbst als Erstes in den Sinn kam, als ich hörte, dass einige Gemeinden und vor allem viele private Grundstücksbesitzer gern dem Ruf des Geldes von Projektierern aus dem gesamten Bundesgebiet folgen würden und zum Teil riesige PV-Anlagen planen.
Denn auch hier besteht die Gefahr, den gleichen Fehler zu machen, wie er vielerorts bereits bei den Windkraftanlagen gemacht wurde.
Damals galt häufig die Devise: „Wenn die ein Windrad haben, wollen wir auch eins.“ Und diese Devise könnte auch bald bei den PV-Anlagen gelten. Sofern sich die Verbandsgemeinden dafür entscheiden, den Wünschen einzelner Kommunen und insbesondere einiger privater Grundstücksbesitzer nachzugeben. Tun sie das, könnte eine Argumentation gegen das eine oder das andere folgende PV-Projekt schnell schwierig werden.
Die Verbandsgemeinden haben die Möglichkeit, eine Grundsatzentscheidung zu treffen, die meines Erachtens weitreichender ist, als es manchem bewusst sein mag. Es geht hier um eine Entscheidung für oder gegen unsere (Kultur-)Landschaft, für oder gegen unsere Landwirtschaft und für oder gegen den Erhalt (noch) unberührter Natur. Dass wir gerade Letztere dringend erhalten müssen, wollen wir dem Klimawandel entgegensteuern, sollte jedem klar sein.
Klar ist auch: Wer darüber nachdenkt, sein Land zuzupflastern, um „grünen“ Storm zu erzeugen, dem geht es – insbesondere bei diesen Pachtpreisen – ausschließlich ums Geld. Die Energiewende dient da höchstens noch als zupass kommende Argumentation. Davon mal abgesehen deckt der Rhein-Hunsrück-Kreis ohnehin bereits einen überdurchschnittlichen Anteil seines Energiebedarfs aus erneuerbarer Energie. Wer diesen Anteil weiter erhöhen will, hat sicher noch das ein oder andere Dach frei, das sich für eine PV-Anlage eignet. Bevor diese nicht zugepflastert sind, sollten wir die Finger von unserer Landschaft lassen.