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Rhein-Hunsrück

Serie Freiflächen-Photovoltaik im Rhein-Hunsrück-Kreis: Bauernverband sieht Anlagen kritisch

Von Charlotte Krämer-Schick
Flächen, die für Photovoltaik genutzt werden, sind für die landwirtschaftliche Produktion 20 bis 30 Jahre verloren, kritisiert der Bauernverband. Auch sei unklar, wie sie im Anschluss noch genutzt werden können.  Foto: Archiv Werner Dupuis
Flächen, die für Photovoltaik genutzt werden, sind für die landwirtschaftliche Produktion 20 bis 30 Jahre verloren, kritisiert der Bauernverband. Auch sei unklar, wie sie im Anschluss noch genutzt werden können. Foto: Archiv Werner Dupuis

Nicht nur Kommunen, auch zahlreiche Landwirte im Kreis sehen sich derzeit mit Angeboten von Projektierern aus dem gesamten Bundesgebiet konfrontiert. Von Pachtpreisen um 2000 Euro und mehr ist häufig die Rede, wenn es um den Bau von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geht. Während manch einer solch verlockenden Angeboten kaum widerstehen kann, sieht der Kreisverband des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau diese Entwicklung durchaus kritisch.

Lesezeit: 2 Minuten
„Das Interesse der Investoren ist derzeit groß“, berichtet Geschäftsführer Hartmut Bauer. Jede Woche hätte die Simmerner Kreisgeschäftsstelle Anfragen hierzu oder bereits Vertragsentwürfe auf dem Tisch, sagt er. Die Projektierer lockten mit teilweise horrenden Pachtpreisen – mit Preisen weit jenseits üblicher Pachtpreise. „Wirtschaftlich ist das also durchaus interessant für private Grundstückseigentümer ...
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Bereits 2013 stellte die Landwirtschaftskammer einen Zehnpunktekatalog auf

Im Juli 2013 hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz einen Zehnpunktekatalog zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen erstellt. Darin hält sie fest, dass sie Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich ablehnt (Punkt 1). Es sei erforderlich, dass „nachweislich alle Potenziale von Konversions- und Deponieflächen zu erschließen und zu nutzen sind“ (2). Zudem sollten Kommunen alle Potenziale von Dachflächen und sonstigen Flächen ermitteln und insbesondere Gebäude der öffentlichen Hand für PV nutzen (3). Weiterhin plädiert die Kammer für die Nutzung von Flächen auf nicht genutzten, bereits ausgewiesenen Gewerbestandorten sowie Industriebrachen (4). Zudem sollten Kommunen bei der Bauleitplanung dem vom LEP IV geforderten flächenschonenden Ansatz Rechnung tragen und ausschließlich und nachweislich nur vorgenannte Flächen berücksichtigen (5). Sollte eine Kommune darüber hinaus eine landwirtschaftliche Fläche für PV-Anlagen prüfen, sollten ausschließlich „ertragsschwache“ Standorte ausgewählt werden (7). „Artenarme“ und „vorbelastete“ landwirtschaftliche Flächen seien keine geeigneten Auswahlkriterien. Als „ertragsschwach“ sollten Flächen gelten, die weniger als 50 Prozent der durchschnittlichen Ertragsmesszahl einer Gemeinde

erreichen (8).

Der gesamte Katalog ist unter www.lwk-rlp.de zu finden.

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