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St. Goar

Prinz hat keinen Anspruch auf die Burg Rheinfels: Etappensieg vor dem Koblenzer Landgericht für die Stadt St. Goar

Burg Rheinfels: Etappensieg für Stadt St. Goar Foto: Denise Bergfeld

Das Koblenzer Landgericht hat am Dienstagmorgen das Urteil im Prozess um die Burg Rheinfels verkündet. Die Klage des Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und die Schloss Rheinfels GmbH und Co. KG wurde abgewiesen.

Lesezeit: 5 Minuten
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite hat jetzt einen Monat Zeit, in der sie Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen kann. Der Hohenzollern-Chef und Ururenkel des letzten deutschen Kaisers, Georg Friedrich von Preußen, hatte mit seiner Klage die Frage aufgeworfen, wer der rechtmäßige Besitzer der Burg Rheinfels ist, einer ...
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Denise Bergfeld zum Urteil des Landgerichts

Prozess wirft kein gutes Licht auf den Prinzen

Sie würden gern jubeln, aber so manchem Beteiligten ist (noch) nicht nach Euphorie zumute – was verständlich ist. Es ist ein erster Etappensieg für St. Goar. Aber Stand jetzt auch nicht mehr. Das Koblenzer Landgericht hatte schon in der mündlichen Verhandlung im Mai den Besitzanspruch des Hohenzollern-Chefs angezweifelt und dies jetzt mit seinem Urteil noch einmal bestätigt. Der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers hat damit vergeblich nach einer der malerischsten Ruinen am Rhein gegriffen.

Dieses Szenario könnte sich aber wiederholen. Denn im Falle einer Berufung ist der Rechtsstreit für Land, Stadt und die Schlosshotel-Betreiberfamilie noch nicht ausgestanden. Schaut man sich an, wie viel Aufwand die Gegenseite bereits investiert hat, um die Klage mit einer 300 Seiten umfassenden Klageschrift auf den Weg zu bringen, scheint es naheliegend, dass eine Berufung folgen könnte.

Was dagegen spricht: der Imageschaden, den ein solch öffentlicher Prozess für das Haus Hohenzollern bedeuten könnte. Denn die Klage lässt Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen in keinem guten Licht dastehen. Als „Raubzug“ bezeichnete etwa Stadtbürgermeister Horst Vogt das Vorgehen. „Wo waren die Hohenzollern vor 90 Jahren, wo die Burg in Schutt und Asche lag?“, fragt auch VG-Bürgermeister Thomas Bungert. Für die Menschen am Mittelrhein ist es umso unverständlicher, dass nach so langer Zeit nun ein „Fremder“ plötzlich Besitzansprüche an das Wahrzeichen der Stadt St. Goar anmeldet – und damit womöglich nun sogar Millioneninvestitionen vom Land gefährdet. Für die Stadt und für das Schlosshotel wäre ein jahrelanger Streit vor Gericht tatsächlich prekär.

Denn sie brauchen dringend Planungssicherheit für die Zukunft – in zehn Jahren soll die Bundesgartenschau im Mittelrheintal stattfinden. Einer der zentralen Veranstaltungsorte soll die Burg Rheinfels sein. Bis der Rechtsstreit ad acta gelegt wird, fließen aber weder die knapp 10 Millionen Förderung vom Land in die Burgruine und den angrenzenden Stadtteil Biebernheim, noch wird der Betreiber des Schlosshotels große Investitionen tätigen.

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