Definitiv keine einfache Entscheidung haben die Behörden zu treffen, wenn es um Einschätzungsfragen wie jene zur Geierlay-Hängeseilbrücke geht. Auf einer Brücke, die 85 Zentimeter breit ist und seit ihrer Eröffnung am 3. Oktober 2015 einen Besucherschnitt von täglich rund 619 Personen hat, ist es nicht leicht, die vorgeschriebenen Mindestabstände einzuhalten. Zumal es in der freien Natur auch keine bindende Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes gibt, wie sie beispielsweise in Geschäften Vorschrift ist. Natürlich ist es auf der Gegenseite auch richtig, jedem Besucher ein grundsätzliches Verantwortungsbewusstsein zuzugestehen und mit dem Öffnen der Brücke auch Wirtschaftsbetrieben und Ortsgemeinden, die von der Geierlay profitieren, Perspektiven zu geben. Die Geierlay hat schließlich viel mehr Effekte, als nur ein reizvolles Ausflugsziel zu sein.
Für manchen Besucher ist der Gang über die Brücke 100 Meter über dem Talboden eine Herausforderung, ein Nervenkitzel. Für die Behörden ist die Entscheidung, die Brücke zu öffnen, eine gewisse Gratwanderung. Denn auch wenn sicher niemand, der Fieber oder andere Erkrankungssymptome aufweist, den Fußmarsch zur Brücke auf sich nehmen wird, bleibt die Ungewissheit, ob nicht Personen zur Geierlay wandern, die kurz vor dem Ausbruch einer Erkrankung stehen und ansteckend sind. Zudem wird niemand dafür Sorge tragen können, dass die Adressen aller Besucher analog zu Restaurantgästen notiert werden, um später mögliche Erkrankte ausfindig zu machen.
Ist es nun fahrlässig oder sinnvoll, den Touristenmagneten Geierlay wieder zu öffnen? Das lässt sich schlichtweg nicht sagen, die Bewertung bleibt individuell jedem einzelnen überlassen. Letztlich wird es vor allem der Besucher selbst sein, der sich darüber im Klaren sein muss, welche Risiken er einzugehen bereit ist, ob auf Geierlay oder anderswo im Alltag mit Corona.