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Rhein-Hunsrück

Kitas im Kreis erhalten kräftige Finanzspritze – Jugendhilfeausschuss gewährt Zuwendungen für Sanierungen, Neu- und Umbau

Von Charlotte Krämer-Schick
Eine neue kommunale Kindertagesstätte entsteht in der Altweidelbacher Straße in Simmern. Sie soll in vier Gruppen Platz für 60 Kinder bieten. Kosten wird der Neubau etwa 3,4 Millionen Euro, der Kreis bezuschusst die Kita mit 328.000 Euro.  Foto: Werner Dupuis
Eine neue kommunale Kindertagesstätte entsteht in der Altweidelbacher Straße in Simmern. Sie soll in vier Gruppen Platz für 60 Kinder bieten. Kosten wird der Neubau etwa 3,4 Millionen Euro, der Kreis bezuschusst die Kita mit 328.000 Euro. Foto: Werner Dupuis

Kommunen und Träger der Kindertagesstätten in Bell, St. Goar, Oberwesel und Simmern können sich freuen. Denn ihnen hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises kräftige finanzielle Zuwendungen für Sanierung oder Neubau gewährt.

Lesezeit: 3 Minuten
Bereits Ende November beantragte die Ortsgemeinde Bell eine Kreiszuwendung für ihren Kindergarten „Vogelnest“, der in erster Linie energetisch saniert werden soll. Hierfür liegt eine Kalkulation mit Kosten in Höhe von 132.483,07 Euro vor. Nach baufachlicher Prüfung sind diese Kosten in voller Höhe zuwendungsfähig. In solchen Fällen sieht die entsprechende Richtlinie ...
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Der Kreis hat zusätzliche Mittel für den Haushalt 2019 bewilligt

Am 1. Juli 2018 ist die neue Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung über die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten in Kraft getreten.

Damit rückt das Ministerium von der alleinigen Förderung von U 3-Plätzen ab, da der zukünftige Bedarf an Kitaplätzen nicht mehr hauptsächlich durch den Rechtsanspruch der U 3-Kinder bedingt ist. Vielmehr verursachen das Anwachsen der Geburtenrate, Inklusion, Sprachförderung und die Nachfrage durch den Arbeitsmarkt den steigenden Bedarf. In der Vergangenheit hatte die Kreisverwaltung mit Verweis auf die Einführung der U 3-Betreuung durch das Land die Schaffung neuer Gruppen nicht mehr gefördert.

Das allerdings ist nach Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift rechtlich nicht mehr vertretbar. Daher wurden zusätzliche Mittel für den Haushalt 2019 bewilligt. Nach Ziffer II., Nr. 1.1 der Richtlinie über die Gewährung von kommunalen Zuwendungen zu den Bau-, Sanierungs- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis können Neubauten von Kindertagesstätten gefördert werden.

Nach Ziffer II., Nr. 1.2 der Richtlinie können Erweiterungsbauten von Kindertagesstätten gefördert werden und nach Ziffer II., Nr. 3 können Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, sofern sie erforderlich sind, um die weitere bedarfsgerechte Nutzung der Einrichtung zu sichern. ces

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