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Oberwesel
Diese Regelung trat nach Beschluss des Stadtrats am 5. Mai am folgenden Tag in Kraft. Lediglich die P&R-Anlage am Bahnhof und die Tiefgarage vom ehemaligen Hotel Augustin sind davon ausgeschlossen. Die P&R-Anlage nutzen Pendler, die Tiefgarage Augustin wird nicht von der Stadt Oberwesel bewirtschaftet. Ebenfalls ausgeschlossen von der Gebührenbefreiung sind ...
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