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Hunsrück

Entscheidung zur Hunsrückquerbahn: Bahn muss sanieren

Von Redaktion
Im September 2020 arbeitete ein Bautrupp an der Brücke bei Nickweiler. Die Sicherungsarbeiten erfolgten im Auftrag der Deutschen Bahn.  Foto: Thomas Torkler
Im September 2020 arbeitete ein Bautrupp an der Brücke bei Nickweiler. Die Sicherungsarbeiten erfolgten im Auftrag der Deutschen Bahn. Foto: Thomas Torkler

Die Deutsche Bahn AG ist rechtlich dazu verpflichtet, die die Strecke der Hunsrückquerbahn in einen technischen Zustand zu versetzen, der einen Zugverkehr ermöglicht. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

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Das Gericht hat damit eine Klage der Bahn gegen einen entsprechenden Bescheid des Eisenbahnbundesamtes im Wesentlichen abgewiesen, wie es mitteilt. Laut Bahn müssen mindestens 40 Kilometer an Schienen ausgetauscht werden – dies müsse EU-weit ausgeschrieben werden. Die Frist, die das Amt dafür gesetzt habe, sei zu kurz gewesen, gab das ...