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Emmelshausen
Emmelshausen will fahrradfreundlicher werden: Schilder weisen auf nötigen Abstand beim Überholen hin
Ausreichend muss der Abstand in jedem Fall sein, so sieht es Paragraf 5 der Straßenverkehrsordnung vor. Und das ist er auch mit anderthalb Metern nicht immer: Fährt ein Kind im Sitz auf dem Gepäckträger oder in einem Anhänger mit, sollten es mindestens zwei Meter sein, entschied das OLG Naumburg. Außerdem ...