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Emmelshausen

Emmelshausen will fahrradfreundlicher werden: Schilder weisen auf nötigen Abstand beim Überholen hin

Von Philipp Lauer
Eine Schwimmnudel ist etwa 1,50 Meter lang. Auf den Gepäckträger geschnallt, verdeutlicht der grüne Schaumstoff, wie viel Abstand beim Überholen eines Radfahrers innerorts mindestens gehalten werden muss – genau genommen ab dem linken Ende des Fahrradlenkers. Auch auf der Rhein-Mosel-Straße in Emmelshausen wird es dann bei Gegenverkehr schnell eng.  Foto: Philipp Lauer
Eine Schwimmnudel ist etwa 1,50 Meter lang. Auf den Gepäckträger geschnallt, verdeutlicht der grüne Schaumstoff, wie viel Abstand beim Überholen eines Radfahrers innerorts mindestens gehalten werden muss – genau genommen ab dem linken Ende des Fahrradlenkers. Auch auf der Rhein-Mosel-Straße in Emmelshausen wird es dann bei Gegenverkehr schnell eng. Foto: Philipp Lauer

Abstand – für viele Radfahrer ein Reizwort. Spätestens seit infolge der Pandemie 1,50 Meter Abstand geboten sind, dürfte der eine oder andere ein Gefühl dafür bekommen haben, wie groß diese Distanz im Alltag eigentlich ist. 1,50 Meter Mindestabstand sieht die Straßenverkehrsordnung seit dem vergangenen Jahr beim Überholen von Radfahrern mit dem Auto innerorts vor – ebenso beim Überholen von Fußgängern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen, also E-Rollern. Außerhalb von Ortschaften sind mindestens zwei Meter Abstand vorgeschrieben.

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Ausreichend muss der Abstand in jedem Fall sein, so sieht es Paragraf 5 der Straßenverkehrsordnung vor. Und das ist er auch mit anderthalb Metern nicht immer: Fährt ein Kind im Sitz auf dem Gepäckträger oder in einem Anhänger mit, sollten es mindestens zwei Meter sein, entschied das OLG Naumburg. Außerdem ...