Koblenz/Hunsrück

Drogen und ein Messer: 22-jähriger Hunsrücker wird vom Landgericht zu Gefängnisstrafe verurteilt

Cannabis-Konsum
Cannabis-Konsum kann zu irreversiblen Psychosen und dem Verlust kognitiver Fähigkeiten führen. Die Gefahr der Droge wird gerade von Jugendlichen oft untersschätzt. Foto: picture alliance / Karl-Josef

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten hat das Landgericht Koblenz einen 22-jährigen Hunsrücker verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann mit Drogen illegalen Handel betrieben und Drogen angekauft und verkauft hat.

Anzeige

Dem Gericht zufolge hat der Mann im Zeitraum zwischen September 2019 und April 2020 in Köln nachweislich viermal jeweils etwa 150 Gramm Marihuana bei einem unbekannten Dealer erworben.

Im Raum Hasselbach habe er dann „wie von vornherein beabsichtigt“, die Betäubungsmittel mit Gewinn weiter zu veräußern. Nur ein kleiner Teil, so das Gericht, sei zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Erschwerend wertete das Gericht, dass der Mann „zur Absicherung der Betäubungsmittelgeschäfte“ ein Taschenmesser mit sich führte.

Dieses Messer fanden Polizisten während der letzten Tat des Angeklagten. Das Gericht ordnete an, dass der 22-Jährige in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird, wo er einen Entzug machen soll. bro