Drogen und ein Messer: 22-jähriger Hunsrücker wird vom Landgericht zu Gefängnisstrafe verurteilt
Dem Gericht zufolge hat der Mann im Zeitraum zwischen September 2019 und April 2020 in Köln nachweislich viermal jeweils etwa 150 Gramm Marihuana bei einem unbekannten Dealer erworben.
Im Raum Hasselbach habe er dann „wie von vornherein beabsichtigt“, die Betäubungsmittel mit Gewinn weiter zu veräußern. Nur ein kleiner Teil, so das Gericht, sei zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Erschwerend wertete das Gericht, dass der Mann „zur Absicherung der Betäubungsmittelgeschäfte“ ein Taschenmesser mit sich führte.
Dieses Messer fanden Polizisten während der letzten Tat des Angeklagten. Das Gericht ordnete an, dass der 22-Jährige in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird, wo er einen Entzug machen soll. bro