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Koblenz

Burg Rheinfels: Erleichterung in St. Goar

Von Volker Boch
Bleibt auf Burg Rheinfels am Ende doch alles, wie es ist? Das Landgericht Koblenz zweifelt daran, ob Georg Friedrich Prinz von Preußen überhaupt ein Legitimation zur Klage und damit letztlich auch ein Anrecht auf die Burg hat.
Bleibt auf Burg Rheinfels am Ende doch alles, wie es ist? Das Landgericht Koblenz zweifelt daran, ob Georg Friedrich Prinz von Preußen überhaupt ein Legitimation zur Klage und damit letztlich auch ein Anrecht auf die Burg hat. Foto: Denise Bergfeld

Aufatmen in St. Goar: Das Landgericht Koblenz hat im Rechtsstreit um die Burg Rheinfels zwischen Georg Friedrich Prinz von Preußen und den drei beklagten Parteien des Landes Rheinland-Pfalz, der Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG sowie der Stadt St. Goar am Donnerstag noch keine Entscheidung getroffen, aber seine vorläufige Rechtsauffassung dargelegt – und diese entspricht jener der beklagten Seite.

Lesezeit: 3 Minuten
„Die erste Runde geht an uns“, jubelte St. Goars Stadtbürgermeister Horst Vogt nach der mündlichen Verhandlung förmlich. Thomas Bungert, Bürgermeister der VG St. Goar-Oberwesel und zugleich Jurist, schloss sich der Einschätzung an: „Das ist ein Top-Tag für St. Goar, für die gesamte Region und auch für das Projekt der Buga.“ ...
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Volker Boch zur Verhandlung im Rheinfels-Streit

Gang durch die Instanzen wäregroßer Schaden

Wenn Anwälte für eine Einigung nicht genug Fantasie aufbringen, dann muss die Sachlage entweder total verfahren oder sich jeder seiner Position ziemlich sicher sein. Die Verhandlung zur Burg Rheinfels und zu den Besitzansprüchen des Hauses Preußens machte einmal mehr deutlich, wie exotisch dieser Streitfall ist. Wie das Gericht erläuterte, wurde einst vermutlich eine Klausel in den Rheinfels-Vertrag eingebaut, die verhindern sollte, dass der Denkmalschutz missachtet und der historische Bau vor die Hunde gehen würde. Darin 95 Jahre später einen familiären Besitzanspruch auf die – zwischenzeitlich für viele Millionen restaurierte und in Stand gebrachte – Anlage zu erkennen, mutet durchaus ungewöhnlich an. Wie das Land in der Verhandlung immer wieder betonte, waren aus der Linie zuvor genau solche Ansprüche eben nicht angemeldet worden.

Auch wenn es keine exakte Zahl gibt, wie viel Geld die öffentliche Hand insgesamt in die Burganlage investiert hat, steht fest: Es waren mehrere Millionen Steuergelder. Dazu kommen 6 Millionen Euro Investition, die seitens Familie Ripp in das Hotel eingebracht wurden. Insgesamt dürfte die Summe der investierten Gelder im zweistelligen Millionenbereich liegen. Würde die Theorie des Landes zutreffen, dass sich hier jemand nach Jahrzehnten des Verharrens lediglich der Ernte bedienen möchte, die andere erarbeitet haben, wäre dies in der Tat ein Unding.

Für die Beklagten bleibt zu hoffen, dass der Rechtsstreit nach all den Monaten des Wartens auf eine Verhandlung nicht zum Dauerbrenner wird. Ein Gang durch die Instanzen könnte zwar die Fantasie der Juristen beflügeln, würde aber großen Schaden anrichten.

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