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Biebernheim

Auffangstation für Wildtiere in Biebernheim: Sissi und Franz genießen einen kaiserlichen Ausblick

Von Charlotte Krämer-Schick
Gemeinsam kümmern sich Marko (links) und Alex Weber (rechts) um die zahlreichen verwaisten und verletzten Wildtiere. Auch Tochter Elli packt schon mit an.
Gemeinsam kümmern sich Marko (links) und Alex Weber (rechts) um die zahlreichen verwaisten und verletzten Wildtiere. Auch Tochter Elli packt schon mit an. Foto: Charlotte Krämer-Schick

Zart pustet Marko Weber der kleinen Sissi ins Ohr und schon fängt sie an, kräftig an der Flasche zu saugen. Das Pusten löst den Trinkreflex und die Suche nach der Zitze der Mutter bei dem kleinen Rehkitz aus. Zusammen mit Franz, dem Bockkitz, teilt sich Sissi ein Gehege in der Wildtierauffangstation in Biebernheim. Ein Gehege mit Blick über das Rheintal und rüber zur Loreley versteht sich, ganz so, wie es sich gehört für ein „kaiserliches“ Paar.

Lesezeit: 4 Minuten
Sissi und Franz sind nur zwei der derzeit insgesamt zwölf verwaisten oder verletzten Jungtiere, die Weber gemeinsam mit seiner Frau Alex päppelt. Und nahezu wöchentlich gibt es Zuwachs. Hinzu kommen die vier Waschbären Jacky, Jogi, Ronja und Morgana, die bei Webers ein Zuhause gefunden haben. Denn Waschbären lassen sich, im ...
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Was kann ich tun, wenn ich ein verwaistes Tier finde?

Gerade im Frühjahr kommt es häufig vor, dass Spaziergänger vermeintlich verwaiste Rehkitze finden und mitnehmen. Davor warnt Theodor Schellen, Fachbereichsleiter Veterinärdienst im Rhein-Hunsrück-Kreis, ausdrücklich. „Es kommt häufig vor, dass die Mutter das Kitz mehrere Stunden allein lässt“, erklärt Schellen.

Zudem sind die Jungtiere geruchsneutral, damit Räuber sie nicht finden können. Fasst man das Tier dann ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen an, verliert es diese Geruchsneutralität, wird von Fressfeinden gefunden und von der Mutter unter Umständen nicht mehr angenommen. Hinzu kommt, dass das Wild dem Jagdrecht unterliegt, erläutert der Kreisveterinär. „Das Entnehmen von Wildtieren gleich welcher Art ist verboten, das ist Jagdwilderei“, sagt Schellen. Findet man ein Tier, sollte man sich umgehend mit dem zuständigen Jagdpächter in Verbindung setzen. Erfragt werden kann dieser bei der Gemeinde, dem Veterinärdienst oder der Unteren Jagdbehörde. ces

Kommentar: Generell lieber die Finger von den Tieren lassen

Charlotte Krämer-Schick zu vermeintlich verwaisten Jungtieren

Das ist wirklich eine tolle Arbeit, die Alex und Marko Weber in Biebernheim leisten. Aus reiner Liebe zu den Tieren opfern sie unglaublich viel Zeit und auch wirklich viel Geld, um den verwaisten oder verletzten Jungtieren doch noch einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Und in der Regel schaffen sie das auch. Das zeigen nicht nur die zahlreichen Fotos und Videos – etwa von Hase Hoppsi, den die Familie gerade erst wieder in die Freiheit entlassen konnte –, die sie vor allem in den sozialen Medien mit Freunden und Förderern teilen. Dazu kommt: die Tiere sind so waaaaaahnsinnig süß, wenn sie noch so klein sind, da schmilzt einem einfach das Herz.

Diese Tatsache allerdings kann den Jungtieren auch zum Verhängnis werden. Nämlich dann, wenn sie auf ebenso tierliebe Menschen treffen, die sich nicht so gut auskennen wie die Webers. Denn gerade im Frühjahr, wenn die ersten Vögel flügge werden und die Rehkitze längere Zeit allein in der Wiese liegen, greift gerne mal der Beschützerinstinkt in uns. Schnell – meist viel zu schnell – wird das arme Tier eingepackt und in eine Auffangstation oder einen Tierpark gebracht. Vielen ist vermutlich gar nicht bewusst, was das bedeuten kann, wenn es nicht verwaist oder verletzt ist. Denn spätestens derjenige, der einmal erlebt hat, wie eine Ricke nach ihrem plötzlich verschwundenen Kitz sucht, wird so schnell kein junges Reh mehr einfach mitnehmen. Und das ist auch bei Vögeln nicht anders, denn auch die suchen bis zu 24 Stunden nach ihrem Nachwuchs.

Nicht nur Tierschutzverbände wenden sich daher immer wieder mit der Bitte an die Bevölkerung, Jungtiere niemals einfach mitzunehmen. Auch Kreisveterinär Theodor Schellen mahnt: „Nach dem Gesetz sind alle Tiere streng geschützt.“ Und dieses Gesetz verbietet es generell, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen auch Vögel, Igel oder Eichhörnchen – aus ihrer natürlichen Umgebung zu entnehmen. „Vor allem als Laie sollte man davon die Finger lassen“, mahnt Schellen. Da lassen wir also lieber die Profis ran. Und die sind ja in der Regel gut und schnell erreichbar.

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