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Rhein-Hunsrück

Ärztemangel auf dem Land: Vereinigung fordert Handeln von Politik

Symbolbild.
Symbolbild. Foto: dpa

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wehrt sich gegen den Vorwurf, die Zulassungen von Ärzten im Rhein-Hunsrück-Kreis zu restriktiv zu handhaben. Dies hatte die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der CDU nach ihrer jüngsten Versammlung angeprangert und gefordert, dass die KV mit Blick auf den ländlichen Raum künftig „flexibler“ auf Niederlassungswünsche neuer Arztpraxen reagieren soll. Dagegen wehrt sich die KV in einer Stellungnahme und weist die Vorwürfe der CDU zurück.

Lesezeit: 3 Minuten
Wie die KV deutlich macht, herrscht in der Kommunalpolitik offensichtlich nicht durchgängig Kenntnis darüber, wie es zu Niederlassungen von hausärztlichen Praxen kommt – oder eben auch nicht. „Zuständig für Entscheidungen über Zulassungen von Arztpraxen ist keineswegs die KV Rheinland-Pfalz, sondern der gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Zulassungsausschuss“, erklärt die ...
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Wer entscheidet über die Niederlassung von Ärzten?

Wenn sich ein Hausarzt, ein Gynäkologe oder auch ein Psychotherapeut in der Region niederlassen möchte, entscheidet ein regionaler Landesausschuss über die Zulässigkeit dieser Niederlassung, die vom Gesetzgeber anhand einer Bedarfsplanung geregelt ist. Der Landesausschuss wird gebildet von Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen. In jedem Bundesland bilden die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Krankenkassen einen solchen Landesausschuss.

In Rheinland-Pfalz gibt es vier solcher regionaler Ausschüsse für die KV-Gebiete Koblenz, zu dem der Rhein-Hunsrück-Kreis gehört, Rheinhessen, Pfalz und Trier. Zudem gibt es einen eigenen Ausschuss für die Niederlassung von Psychotherapeuten. Jeder dieser Ausschüsse hat sechs Mitglieder, die je einen Stellvertreter haben. Drei der sechs auf vier Jahre gewählten Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung der KV als Vertreter der Ärzte gestellt, die drei weiteren Mitglieder von den Krankenkassen. Aufsichtsbehörde der unabhängigen Zulassungsausschüsse ist das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz. vb
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