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Kreis Bad Kreuznach

Zweite Corona-Teststation stand in Windeseile: Kreuznacher Marienwörth erfüllte Landes-Bitte

Das zweite Corona-Testzentrum des Kreises ist eingerichtet und neben dem Bad Kreuznacher Marienwörth-Krankenhaus zu finden – in einem Container hinter dem Schulungsgebäude. Auf diesem Foto stellen Aleksandra Bacilovic und David Anthony Loch eine Abstrichsituation nach.  Fotos: Alexandra Markus/St. Marienwörth
Das zweite Corona-Testzentrum des Kreises ist eingerichtet und neben dem Bad Kreuznacher Marienwörth-Krankenhaus zu finden – in einem Container hinter dem Schulungsgebäude. Auf diesem Foto stellen Aleksandra Bacilovic und David Anthony Loch eine Abstrichsituation nach. Fotos: Alexandra Markus/St. Marienwörth Foto: Alexandra Markus, Marienwörth KH

Das Land forderte es an, die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt die Finanzierung, das Krankenhaus St. Marienwörth hat sie in wenigen Tagen aufgebaut und betreibt sie ab jetzt und in den nächsten wenigstens sechs Monaten: Seit 1. Dezember hat der Kreis Bad Kreuznach, ergänzend zur ehemaligen Windesheimer Nahelandschule, eine zweite Corona-Teststation –

Lesezeit: 2 Minuten
einen hellgrauen Container, der an der Einmündung Mühlenstraße auf dem Hof vor dem Marienwörth-Ökonomie- und Schulungsgebäude platziert wurde. Hier erfolgen Abstriche nur (!) bei asymptomatischen Personen der Kategorie 1 (direkter Kontakt mit Infizierten) und Reiserückkehrern. Hingehen und testen lassen? Nein, davor steht eine (zwingende) Terminvereinbarung über die Hotline des Kreises: ...
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Weingarten: Bund soll alle Testkosten der Kommunen tragen

Der Bund wird den kommunalen Gesundheitsämtern weiter nur 15 Euro für diejenigen Corona-Tests, die nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet werden, zahlen. Dafür übernimmt er die Kosten für Testzentren, die von den Kassen nicht gedeckt werden. So die Antwort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an MdB Joe Weingarten (SPD). Weingarten hatte sich nach einem Gespräch mit Kreisbeigeordnetem Hans-Dirk Nies (SPD) an Spahn gewandt. Nies hatte am Beispiel des Bad Kreuznacher Testzentrums dargelegt, dass die

15 Euro Erstattung für das Gesundheitsamt nicht kostendeckend sind. Nies Forderung sei nachvollziehbar, so Weingarten: „Dem öffentlichen Gesundheitsdienst in den Städten und Kreisen sollten die tatsächlichen Testkosten erstattet werden.“ Dazu das Bundesgesundheitsministerium: Mit Inkrafttreten einer neuen Testverordnung am 15. Oktober 2020 bleibe die Vergütung pro Test unverändert. Allerdings gehöre zur Neuregelung, dass das Kreisgesundheitsamt alle Kosten für Bau und Betrieb von Teststationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen kann. Davon ausgenommen: die Personalkosten. mz

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