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Bad Kreuznach
„Es ist grundsätzlich die Entscheidung des Richters oder Rechtspflegers, ob etwa ein Termin in einer Strafsache oder eine Versteigerung stattfinden“, erklärt Brigitte Hill, Direktorin des Amtsgerichtes Bad Kreuznach. Aus ihrer Sicht liegt die Priorität derzeit auf der Volksgesundheit, weshalb der Dienstbetrieb, sofern er mit Publikumsverkehr verbunden ist, möglichst weit herunterzufahren ...
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