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Bad Kreuznach

Tourismusbeiträge in Kreuznach? Gericht kassiert Abgabe erst einmal wieder ein

Von Harald Gebhardt
Die Stadt muss viel Geld in den Erhalt der touristischen Infrastruktur, hier die Gradierwerke im Salinental, stecken.  Archivfoto: Harald Gebhardt
Die Stadt muss viel Geld in den Erhalt der touristischen Infrastruktur, hier die Gradierwerke im Salinental, stecken. Archiv Foto: Harald Gebhardt

Wichtiger Etappensieg für den Bad Kreuznacher Gastronom Antonio Valentino und eine Schlappe für die Stadt: Die Gesellschaft Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach (GuT) darf die gegen ihn festgesetzten Tourismusbeiträge nicht vollstrecken. Das hat die Zweite Kammer des Verwaltungsgericht Koblenz in ihrer Entscheidung vom 28. Mai (Az: 2 L 48/18) bestimmt.

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Es „liegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides vor“, heißt es darin. Diese bestehen in Form „rechtlicher Bedenken an der Rechtmäßigkeit der der Erhebung des Tourismusbeitrages zugrunde liegenden Satzung betreffend den Beitragssatz“. Der Gastronom hatte gegen seine zwei Bescheide – eine endgültige Festsetzung für 2016 und die Vorauszahlung ...