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Der Ankläger beantragt für den Promi eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Sie wird bei einer Auflage von 370 000 Euro auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt; zudem sollen er und seine Frau eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zahlen.
Gut beraten akzeptiert der Fernsehkoch Strafbefehl samt Geldstrafe, damit es in der ZDF-Stadt ...
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