Bad Kreuznach

Pulver-Kurt

Der verurteilte Waffennarr „Pulver-Kurt“ geht in Revision.

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Bad Kreuznach/Hundsbach – Der zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte „Pulver-Kurt“ hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte gestern eine Sprecherin des Landgerichts Bad Kreuznach g auf Anfrage der Deutschen Presseagentur (dpa).

Der in Hundsbach lebende Waffennarr habe nun einen Monat Zeit, die Revision zu begründen, erklärte sie. Bis der Bundesgerichtshof über den Einspruch entscheide, könnten allerdings mehrere Monate vergehen. Bis dahin muss der 64-Jährige seine Haftstrafe nicht antreten.

Die Polizei hatte im vergangenen Jahr im Wohnhaus des Rentners und in einer angemieteten Scheune in Becherbach ein riesiges illegales Waffen- und Sprengstofflager entdeckt. Unter anderem fanden die Beamten gut 100 Kilogramm Sprengstoff, Maschinengewehre, andere Schusswaffen und eine Panzerfaust.

Das Urteil gegen den 64-Jährigen war am vergangenen Dienstag in Bad Kreuznach gefällt worden. Pulver-Kurt wurde unter anderem der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. hoe