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Bad Kreuznach

Opfer reicht Täter im Gerichtssaal die Hand: Messerstecher aus der Hallowennacht zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt

Ein Streifenwagen, aufgenommen am Tatort am Tag nach der Messerattacke in der Halloweennacht.
Ein Streifenwagen, aufgenommen am Tatort am Tag nach der Messerattacke in der Halloweennacht. Foto: Christoph Erbelding

Diese Geste hat in einem Gerichtssaal Seltenheitswert: Das Opfer geht auf den Täter zu, die beiden jungen Männer reichen sich die Hände und umarmen sich. So geschehen nach dem Urteilsspruch der Jugendkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach in dem Verfahren um eine Messerstecherattacke in der Halloweennacht 2018 auf dem Neuruppiner Platz. Nach sechs Verhandlungstagen hat das Gericht den afghanischen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

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So bemerkenswert die Haltung ist, die der junge Bad Kreuznacher zeigt, der bei dem Vorfall schlichtend eingreifen wollte und dafür drei Messerstiche in den Rücken erhielt, so nichtig war der Anlass für diese Straftat. Ein stark alkoholisierter Begleiter des Angeklagten geriet mit den Insassen eines Autos, das an einer Ampel ...