Plus
Kreis Bad Kreuznach

Niemand will Verantwortung übernehmen: Schausteller und Veranstalter in existenziellen Schwierigkeiten

Der Jahrmarktsabend am 17. August 2019: Ob und wann es solche Bilder wieder geben wird, das steht in den Sternen.  Foto: Stefan Munzlinger (Archiv)
Der Jahrmarktsabend am 17. August 2019: Ob und wann es solche Bilder wieder geben wird, das steht in den Sternen. Foto: Stefan Munzlinger (Archiv)

Der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten hat sich mit Vertretern der Schaustellerbranche und des Veranstaltungsgewerbes getroffen: Peter Geiger, Inhaber von Event-Protector; Tim Sandrock, Geschäftsführer von Flo-Service; Maximilian Dick, Geschäftsführer von Mecovent; Sascha Barth, Inhaber von Barth-Kinderfahrgeschäften und Marco Sottile von den Schaustellerbetrieben Sottile & Barth. Zum Ergebnis des Gesprächs sagen sie: „Wir brauchen mehr Mut.“

Lesezeit: 2 Minuten
Die Schausteller und Veranstalter sind unverschuldet in Not geraten. In Folge der saisonüblichen Pause und der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind sie in diesem Jahr nahezu ohne selbst verdiente Einnahmen geblieben. Selbst gesündeste Betriebe geraten in Schwierigkeiten. Das Gespräch behandelte die Frage, wie die Schaustellerbranche durch die Krise kommen kann. ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Erstattung maximal 150 000 Euro für drei Monate

Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt der Bund 25 Milliarden Euro bereit.

Einen Antrag können Unternehmen stellen, deren Umsätze in Folge der Corona-Krise im April und Mai um mindestens 60 Prozent unter den Ergebnissen der Vergleichsmonate im Jahr 2019 lagen. Außerdem müssen sie für die Monate Juni bis August mit einem Rückgang des Umsatzes rechnen, der mindestens 50 Prozent gegenüber den Monaten Juni bis August 2019 beträgt. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, gelten der November und der Dezember 2019 als Vergleichsmonate.

Der Bund erstattet bis zur Hälfte der fixen Betriebskosten. Der maximale Erstattungsbeitrag darf 150.000 Euro für drei Monate nicht überschreiten. Die Beträge sind nach Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt. Anträge können bis 31. August gestellt werden.

Meistgelesene Artikel