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Buborn

Mutter streitet im Kreis Kusel mit Busfahrer: Kleinkinder sollen in Kleinbussen fahren

Von Helena Kreischer
Die Beförderungsbedingungen des VRN sehen vor, dass nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahrs von der Beförderung ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrtstrecke von einer Aufsichtsperson begleitet werden oder der Busfahrer eine Mitfahrt genehmigt. Foto: Helena Kreischer
Die Beförderungsbedingungen des VRN sehen vor, dass nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahrs von der Beförderung ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrtstrecke von einer Aufsichtsperson begleitet werden oder der Busfahrer eine Mitfahrt genehmigt. Foto: Helena Kreischer

Wenn die Mütter morgens um 7.37 Uhr ihre Kindergartenkinder im Kreis Kusel zum Bus bringen, sind sie stets dankbar für die Aufsichtsperson, die in dem Linienbus mitfährt, um die Kinder sicher an ihr Ziel zu begleiten. Denn der Bus ist in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) integriert. Und das heißt, dass Kinder unter sechs Jahren nicht selbstverständlich im Bus fahren können.

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Eine Regel besagt, dass Jungen und Mädchen im Kindergartenalter nur mit einer Begleitung fahren dürfen – oder wenn der Busfahrer das Mitfahren erlaubt. „Bis vor Kurzem war es noch einfacher. Wenn die Busbegleitung mal – aus welchen Gründen auch immer – nicht anwesend sein konnte, haben die Busfahrer die Kinder ...