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Bad Kreuznach
Mildere Strafe in zweiter Instanz: 49-Jähriger belästigte Kinder im Internet
Von unserer Reporterin Christine Jäckel
Mit einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und ohne die Fußfesseln, die er zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages vor der Berufungskammer noch getragen hatte, konnte der Angeklagte das Gerichtsgebäude in der Ringstraße als vorerst freier Mann verlassen.
Der Haftbefehl gegen ihn bleibt zwar bestehen, wurde aber - ebenfalls ...