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Mainz

LKW-Fahrverbote: Fastnachtsspaß und Sicherheit gut verbinden

Die Zugente des MCV und der Lautsprecherwagen der Polizei im Mainzer Rosenmontagszug  Foto: Gisela Kirschstein (Archiv)
Die Zugente des MCV und der Lautsprecherwagen der Polizei im Mainzer Rosenmontagszug Foto: Gisela Kirschstein (Archiv)

Rund 1000 Veranstaltungen gibt es zwischen Fastnachtsdonnerstag und Aschermittwoch. „Wir sind intensiv vorbereitet“, sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Montag in Mainz. Dabei setzt die Polizei vor allem auf frühzeitiges Erkennen und Eingreifen.

Lesezeit: 2 Minuten
„Es wird umfassende Aufklärungsmaßnahmen durch zivile und uniformierte Polizei geben“, sagte Lewentz, Spezialeinsatzkräfte im Hintergrund stünden für schnelle Intervention bereit. Dazu werde die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten ausgeweitet. Die Polizei werde zudem die neuen Bodycams an ihren Uniformen einsetzen.   Das Konzept stammt größtenteils noch aus dem vergangenen Jahr: Nach der Silvesternacht ...
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Fastnachtssamstag und Rosenmontag: LKW-Fahrverbot in Mainzer Innenstadt

Nun ist es amtlich: Die Stadtverwaltung Mainz hat für Fastnachtsamstag, 25.02.2017 und am Rosenmontag, 27.02.2017 für die Innenstadt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewichts über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen angeordnet.

Das Fahrverbot am Jugendmaskenzug gilt am Samstag, 25.02.2017 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr für das Stadtgebiet, umgrenzt von:

Holzhofstraße – Weißliliengasse- Windmühlenstraße –Eisgrubweg – Pariser-Straße – Fichteplatz – Am Römerlager – Augustusstraße – Mombacher–Straße – Osteinunterführung – Kaiser–Wilhelm-Ring – Goethestraße – Hindenburgstraße – Bauhofstraße – Große Bleiche – Peter-Altmeier-Allee – Rheinstraße – Holzhofstraße

Am Rosenmontag, 27.02.2017 gilt das Fahrverbot während des Rosenmontagszugs für die Zeit von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr für das Stadtgebiet umgrenzt von:

Hohlstraße – Göttelmannstraße – Am Stiftswingert – An der Goldgrube – Pariser Straße – Fichteplatz – Am Römerlager – Augustusstraße – Mombacher Straße – Rheingauwall – Hattenbergstraße – Zwerchallee

Die aufgeführten Straßen selbst sind nicht von dem Fahrverbot betroffen.

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