Kindergeburtstagsfeier in Bad Kreuznach läuft völlig aus dem Ruder: Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Messerstiche
Von Christine Jäckel
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/ArchivFoto: Peter Steffen/Archiv/dpa/Peter Steffen
Nach 15 Verhandlungstagen hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Bad Kreuznach ein Urteil im Strafverfahren gegen zwei Angeklagte gefällt: Ein einschlägig vorbestrafter 22-Jähriger erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Sein Mitangeklagter wurde wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
Lesezeit: 2 Minuten
Am 3. Juli hatte der Prozess um eine ungewöhnliche Geburtstagsfeier mit ungutem Ausgang begonnen. Ein mit seiner Familie in Bad Kreuznach lebender afghanischer Vater hatte zum ersten Geburtstag seines Sprösslings nach landesüblicher Tradition großzügig eingeladen – etwa 70 Personen. Es kamen ungefähr doppelt so viele Gäste, Verwandte und Bekannte, nicht ...
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